Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung vor der Änderung: Fachplanungsleistungen: - der Technischen Ausrüstung, entsprechend HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53, Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Wärmeversorgungsanlagen, - Lufttechnische Anlagen, - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen), - Gebäude- und Anlagenautomation; - sowie der folgenden Technischen Anlagen in Außenanlagen der Anlagengruppen 1, 2 und 7 i. S. § 54 HOAI 2021, Leistungsphasen 1-9: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 551-552 nach DIN 276:2018-12), - Wärmeversorgungsanlagen (KG 554 nach DIN 276:2018-12); - Nutzungsspezifische Anlagen (Feuerlöschanlagen, KG 559 nach DIN 276:2018-12). Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber den Annahmen, die den Vergabeunterlagen zugrunde lagen, wie folgt verändert: Kostengruppe 410: Die Abhangdecke im Parkgeschoss entfällt. Die bestehende Trinkwasseranlage muss geändert werden, da Verkeimungen aufgetreten sind. Im Waschraum von Haus 2 müssen zusätzliche Waschmaschinen aufgestellt werden. Kostengruppe 420: Das Heizungskonzept muss geändert werden. Aufgrund des neuen Heizungskonzepts müssen in den Bädern Elektroheizkörper vorgesehen werden. Aufgrund der Mehrmengen an Heizungs- und Sanitär-Leitungen ist auch die Menge der Dämmung gestiegen. Kostengruppe 430: Die raumlufttechnischen Anlagen zur mechanischen Belüftung von Räumen (RLT) müssen komplett ausgetauscht werden. Anstelle der Drosselklappen müssen konstante Volumenstromregler verbaut werden. Kostengruppe 470: Die Feuerlöschanlage muss gegenüber dem Bestand grundlegend geändert werden. Kostengruppe 480: Bei einzelnen Komponenten kam es zu leichten Anpassungen / Änderungen gegenüber den Bestands-Komponenten. Kostengruppen 551, 552: Infolge der Änderung der Feuerlöschanlage ändert sich auch die Anschlusssituation an das Feuerlöschwasser. Kostengruppe 554: Die Änderung der Feuerlöschanlage hat auch Auswirkungen auf die Löschwasserleitungen. Kostengruppe 559: Bei der Kostengruppe 559 kam es zu Änderungen, die im Rahmen einer Sanierung üblichen und unausweichlich sind. Schmutzwasserschacht: Bei Haus 1 muss der Schmutzwasserschacht mit den zugehörigen Leitungen umverlegt werden. Fensterfalzlüfter: Das Lüftungskonzept muss infolge der Fensterfalzlüfter angepasst werden. Überflutungsnachweis: Die Notüberläufe müssen erneuert werden. Müllraum: Das Müllhaus muss umgeplant werden.