Beschreibung
Ziel der vorliegenden Beschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung eines Internet-Uplinks mit physisch 2*10 Gbit/s Bandbreite (Portchannel) unter einer geschätzten durchschnittlichen Auslastung von mindestens 3.000 Mbit/s zur Aufrechterhaltung der redundanten Anbindung an das Internet für das Land Hessen. Der Vertrag soll an den am 28.02.2025 auslaufenden Vertrag mit Provider 2 anschließen (Start: 01.03.2025). Daneben soll auch eine Dienstleistung des Providers für Mechanismen der Angriffserkennung und -abwehr, insbesondere zur Abwehr von "Distributed-Denial-of-Service"-Attacken in Anspruch genommen werden (Schutz sowohl des IPv4-, als auch des IPv6-Datenstromes vor Distributed-Denial-of-Service-Attacken sowie DDoS-Schutz auf Applikationsebene; im Folgenden: "DDoS"). Die Nutzung dieser Leistung erfolgt dauerhaft und ist hinsichtlich der Kosten abhängig von dem zu schützenden Datenstrom sowie der Anzahl der zu schützenden Netzsegmente und Domains/IP-Adressen. Hinsichtlich der zu schützenden IP-Subnetze für den L3-/L4-Schutz wird im Vertragszeitraum für IPv4 mit einem Bedarf für mindestens ein /18er-Netz und bei IPv6 mit einem Bedarf für ein /48er-Netz (perspektivisch zwei /48er Netze) gerechnet. Für den L7-Schutz wird mit Bedarf für zehn Subdomains/IP-Adressen bzw. Applikationen gerechnet. Des Weiteren werden vom Provider Consulting- und Unterstützungsleistungen z.B. hinsichtlich komplexer Fragestellung im Zusammenhang mit dem BGP-Protokoll oder der Bereitstellung von IPv6 oder zur DDoS-Mitigationslösung erwartet, die sich unmittelbar auf die oben beschriebenen Leistungen beziehen. Ziel ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung eines Internet-Uplinks, in dem der Auftragnehmer einen Internetanschluss für das Land Hessen zu einem monatlichen Festpreis mit einem definierten Verbrauchsvolumen bereitstellt sowie zur Nutzung einer DDoS-Mitigationslösung des Providers mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und zweimaliger automatischer Verlängerung um jeweils 12 Monate (max. 48 Monate). Der derzeitige Provider 1 (Plus.line) ist aus Gründen der Ausfallsicherheit (Anforderung an zwei unabhängige Provider) von diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für eventuelle Unterauftragsnehmer bezüglich der DDoS-Mitigationsdienstleistungen. Die Leistung muss primär am Standort der HZD in Mainz erbracht werden. Ggf. kann sich während der Vertragslaufzeit ergeben, dass eine Erbringung der Leistung im Rechenzentrum in Wiesbaden erforderlich wird. Sofern Vor-Ort-Leistungen notwendig werden, gelten für die Mitarbeitenden des Auftragnehmers die Anforderungen hinsichtlich der Regelungen zum Zutritt zu den Rechenzentrumsräumen entsprechend der Ziffern 16 und 19 des Rahmenvertrages. Technische Anforderungen Internetuplink • Internet-Uplink von 2x 10 GBit/s physischer Bandbreite. • Die physische Bandbreite von 20 GBit/s muss dem Auftraggeber in vollem Umfang zur Nutzung zur Verfügung stehen, um Lastspitzen (z.B. im Failover-Fall) ohne Qualitätseinbußen transportieren zu können. Von einer durch-schnittlichen Auslastung während der Hauptarbeitszeit von ca. 3.000 - 5.000 Mbit/s mit steigender Tendenz ist auszugehen. • Die Anbindung zwischen dem Leitungsabschluss des Auftragnehmers und dem Anschlussrouter der HZD erfolgt über LWL (2x 10 GBit/s Singlemode). • Sofern der Auftragnehmer eigene Anschlusstechnik in das Rechenzentrum der HZD zur Bereitstellung des Internet-Uplink einbringen muss, gelten folgende Rahmenbedingungen: - 19"-fähige Geräte zum Einbau in entsprechende Racks (ohne Zwischenböden), falls nötig müssen passende Einbauschienen mitgeliefert werden - Alle aktiven Geräte müssen über redundante Netzteile verfügen - Alle Geräte werden in einer Kaltgang-Behausung betrieben - Bereitstellung von 2x10-GBit/s-Ports - LWL-Singlemode-Schnittstellen zum Aufstecken der Patchkabel zum Anschlussrouter der HZD - Der Hausübergabepunkt wird von der HZD festgelegt - Der Rack-Platz wird von der HZD zugewiesen, der Zugang zum Rack wird nicht exklusiv für den Provider bereitgestellt • Der Auftragnehmer stellt jeweils ein Transfernetz (IPv4/IPv6) zur Anbindung der Anschlussrouter der HZD zur Verfügung • Im Bedarfsfall muss es möglich sein, den Internet-Uplink von dem Internetübergang im Rechenzentrum Mainz möglichst unterbrechungsfrei an den Internetübergang im Rechenzentrum Wiesbaden zu verlagern. • Die Wegeführung muss überschneidungsfrei zu der des Providers 1 sein, im Idealfall bis zu einem zentralen Austauschknoten, wie z.B. dem DeCIX in Frankfurt. Der aktuelle Übergabepunkt der Leitung des Providers 1 liegt in Wiesbaden. • Sofern der Auftragnehmer einen Unterauftragnehmer zur Bereitstellung der Anschlussleitung (Last Mile) einsetzt, ist dieser zu benennen. Auch für den Unterauftragnehmer gilt die Forderung der Überschneidungsfreiheit in der Wegeführung zu der des Providers 1. • Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er die angebotene und zugesagte Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit für eine dauerhafte Nut-zung von Internetangeboten bereitstellt. Aufgrund des Nutzungsprofils des Auftraggebers muss die volle angebotene und zugesagte Bandbreite mindes-tens im Zeitraum werktäglich (Montag - Samstag) zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr zur Verfügung stehen. • Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer einen direkten Anschluss an einen der zentralen Austauschknoten wie z.B. DeCIX, KleyReX oder vergleichbar unterhält. • Es muss sowohl IPv4- als auch IPv6-Traffic transportiert werden. Der Auf-tragnehmer gewährleistet, dass er neben dem IPv4-Traffic auch IPv6-Traffic (Dual-Stack) in der gleichen Qualität und dem gleichen Funktionsumfang transportieren kann. Alle weiteren Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung (Datei " Leistungsbeschreibung") zu entnehmen.