Beschreibung
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen) nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufszeitpunkt für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen: Geschätzte Gesamtabnahmemenge: 3.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 600 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 260 Personentage (PT) für Beratung Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge durch den Auftraggeber. Maximalabnahmemenge: 8.400 Personentage (PT) für Weiterentwicklung Software 880 Personentage (PT) für Softwarepflege / Support 860 Personentage (PT) für Beratung Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des ANs zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.