Beschreibung
Für das Goethe-Institut e.V. (Auftraggeber, AG) sind Multifunktionsgeräte (MFG) bereitzustellen und zu betreiben. Der AG besteht aus zwei rechtlich nicht selbständigen Organisationseinheiten, der Region Deutschland mit 12 Instituten, und der Zentralverwaltung mit Standorten in München und Berlin. Für die beiden Einheiten sind getrennte Rechnungsstellungen nötig. Die Geräte sind anzuliefern, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben (Instandhaltung bzw. Wartung und Störbeseitigung) und nach Laufzeitende zurückzunehmen. Insgesamt werden 46 Geräte an 13 Standorten in Deutschland betrieben. 12 Standorte hat das Goethe-Institut Deutschland incl. Hauptstadtbüro, einen zusätzlichen Standort hat die Zentralverwaltung in München. In Berlin ist neben der Region Deutschland auch die Zentralverwaltung mit dem Hauptstadtbüro vertreten. Details zu den Standorten und Adressen finden sich in der Anlage 5 - Standorte Druckvolumen Leistungsklassen. Alle Geräte eines Standortes werden von mehreren Nutzern eines Standortes benutzt. Es wird eine zentrales Flottenmanagement in der Cloud bereitgestellt, gedruckt wird über Cloudprinting des AN. Grundlegende Anforderungen an die Multifunktionsgeräte und Serviceleistungen: - Kopie, Druck, Scan auf Netzwerk-Laufwerke und Cloud (Sharepoint und OneDrive) - A4 und A3 als Standard, weiterhin A6 und A5 - Farb- und Schwarz/Weiß-Druck - Verbrauchsabhängige Lieferung der Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Toner . - Authentifizierung über Smartkarten, AD-Kennungen/Passwort optional lokale Berechtigung. - Druck über Cloud Printing - Flottenmanagement über Cloudanwendung Die Geräte werden in drei Leistungsklassen eingeteilt, die Einordnung in Leistungsklassen erfolgte auf Basis von Erfahrungswerten bzgl. der durchschnittlichen monatlichen Klickrate über die letzten beiden Jahre, der geforderten Druckgeschwindigkeit, der Papierbereitstellung und den Endverarbeitungsmöglichkeiten. Die detaillierten technischen Anforderungen und die Beschreibung der Leistungsklassen sind in diesem Dokument zu finden und sind in der Anlage 3 - Bewertungsmatrix explizit bestätigt.