Beschreibung
- Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. - Vertragliche Grundlage: EVB-IT Dienstvertrag - Separate Abrufe der Leistungen für Softwarepakete. - Mindestens vier Pakete können parallel bearbeitet werden. - Es besteht keine Abrufverpflichtung. - Der maximale Rahmenvertragswert wird wie folgt berechnet: genannte Menge x angebotenen Preis. - Nach Erreichen des maximalen Rahmenvertragswertes endet der Vertrag.