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POT-03-HFR-012 Monitoring awarded

Veroeffentlicht
21.05.2025
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★★★☆ (4/5)
Hardware-Relevanz
★★★★☆ (4/5)
Vergabedatum
13.05.2025
Region (NUTS)
DE249 (Bayern)
CPV-Codes
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) Computeranlagen und Zubehör
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
326718-2025

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Kauf- und Wartungsvertrages für Patientenmonitore und Zubehör des Herstellers Dräger Medical Deutschland GmbH zur getrennten Lieferung an seine Kliniken in Münchberg und in Naila. Die produktspezifische Ausschreibung des Monitorings des Herstellers Dräger Medical Deutschland GmbH ist vergaberechtlich zulässig. Nach Abwägung der widerstreitenden Belange überwiegen die Gründe für eine "Ein-Hersteller-Strategie". Die Festlegung auf die spezifischen Patientenmonitore und Module stellt eine zulässige Produktvorgabe dar, da sie durch den Auftragsgegenstand sachlich begründet ist (§ 31 VgV). Folgende Aspekte rechtfertigen die Produktvorgabe: Die Erweiterung der vorhandenen Patientenmonitoranlage erfordert eine nahtlose Integration in das bestehende System. Dräger als Hersteller der ursprünglichen Anlage verfügt über das notwendige technischen Fertigkeiten und die Schnittstellen, um eine vollständige Kompatibilität und Interoperabilität das durch diese Erweiterung des Gesamtsystem zu gewährleisten. Somit werden potenzielle Kompatibilitätsprobleme verhindert. Entsprechend wird hierdurch ermöglicht die Anbindung an die vorhandene IT-Infrastruktur effizient zu gewährleisten. Folglich kann ausschließlich durch die quantitative Erweiterung der Komponenten die wirtschaftliche Weiternutzung des vorhandenen Systems ermöglicht werden. Durch die Homogenität des Systems kann eine schnelle Fehleranalyse und entsprechende Wartung durchgeführt werden. Hierdurch kann der aktuelle Standard an Systemsicherheit gewährleistet werden. Diese Gründe sind objektiv, auftragsbezogen und nicht willkürlich und dienen insbesondere der Aufrechterhaltung der Patientensicherheit durch die Aufrechterhaltung und Erweiterung einer klinikintern erprobten Lösung. Diese Entscheidung diskriminiert keine anderen Wirtschaftsteilnehmer in unzulässiger Weise. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen. Es liegt auch keine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter vor. Die benötigte Spezifikation ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die ausgeschriebenen Leistungen für das Klinikum in Naila sind unverzüglich zu erbringen. Die ausgeschriebenen Leistungen für das Klinikum in Münchberg erfolgen auf Abruf des Auftraggebers. Der Abruf wird bis zum 31.12.2026 vorgenommen.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 POT-03-HFR-012 Monitoring Dräger Medical Deutschland GmbH

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