Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Nordrhein-Westfalen. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 1 liegt bei 28.971 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 15.259 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Baden-Württemberg. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 2 beträgt 8.815,5 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 5.404 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Bayern. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 3 liegt bei 8.516,5 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 4.596,5 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 4 liegt bei 35.161 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 23.315,5 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Niedersachsen und Bremen. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 5 liegt bei 19.152 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 11.444 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 6 liegt bei 14.594,5 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 6.828,5 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 7 liegt bei 34.337,5 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 15.654,3 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten der angeschlossenen Bundesbehörden in Thüringen und Sachsen. Die soziale Betreuung umfasst die Beschäftigtenbetreuung und die Organisationsberatung einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchsmenge für Los 8 liegt bei 8.971 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 4.991,75 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. | Rahmenvereinbarung über die soziale Betreuung der Beschäftigten in nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums für Verkehr (Generaldirektionen der Wasserstraßen und Schifffahrt, Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern, Wasserstraßen-Neubauämtern sowie Berufsbildungszentren (BBiZ)). Die soziale Betreuung umfasst neben der Beschäftigtenbetreuung die Organisationsberatung und die Durchführung von Suchtpräventionsseminaren für Auszubildende einzelner Behörden dieser Rahmenvereinbarung. Die zu leistende Höchstmenge für Los 9 liegt bei 60.000 Stunden. Die Auftragnehmerin hat einen Anspruch auf Abruf eines Mindestabrufvolumens in Höhe von 23.675 Stunden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung.