Beschreibung
Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses. | Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses. | Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses. | Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses. | Der Bieter kann bis zu fünf Angebote (Mengenlose) abgeben. Die Zuordnung zu den Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den AG die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt. Da die Lose gleichartig sind, hat der Bieter keinen Anspruch auf die Berücksichtigung eines bestimmten Loses.