Beschreibung
VORINFORMATION - DIESE INFORMATION IST KEIN AUFRUF ZUM WETTWEWERB Die Max-Planck-Gesellschaft e. V. hat einen regelmäßigen Bedarf an der Durchführung von Reisekostenabrechnungen für seine Mitarbeiter. Die MPG unterliegt als Zuwendungsempfänger den Regularien des BRKG; diese sind allen Aktivitäten in dem hier relevanten Umfeld von Dienstreisen zu Grunde zu legen. Neben der Generalverwaltung planen zunächst rund 14 Institute in Deutschland, ihre Dienstreisen im In- und Ausland über den Auftragnehmer als externen Dienstleister abrechnen zu lassen. Gegenstand dieses Offenes Verfahren ist der Abschluss eines (Abruf-)Rahmenvertrags ("RV", oder "Vereinbarung") mit einem einzigen Auftragnehmer, der den Auftraggeber entlang der ganzen Reisekostenabrechnung begleitet. Es besteht keine (Mindest-)Abnahme- oder (Mindest-)Bestellverpflichtung des Auftraggebers. § 132 GWB bleibt unberührt. Es wird ein offenes Vergabeverfahren nach GWB/ VgV durchgeführt.