Beschreibung
Sachverhalt: Das LMU Klinikum beabsichtigt die Beschaffung von Infusionspumpen und Infusionsspritzenpumpen. Aktuell ist im LMU Klinikum ausschließlich Infussionstechnik der Firma B.Braun Melsungen AG im Einsatz. Diese wurden seit dem Jahr 2016 auf Grundlage eines Rahmenvertrages mit der Firma B.Braun Melsungen AG beschafft. Aktuell verfügt das LMU Klinikum über 3.649 Infusionsspritzenpumpen sowie 1.683 Infusionspumpen von der Fa. BBraun Melsungen AG. In den kommenden vier Jahren sollen durch einen Rahmenvertrag mit der Fa. BBraun Melsungen AG weitere Infusionspumpen und Dockingstationen nebst Verbrauchsmaterial von der Firma B.Braun beschafft werden. Mindestens werden dies 300 Spritzenpumpen und 150 Infusionspumpen sein. Der Maximalbedarf beschränkt sich auf 2.500 Pumpen. Beschaffungsziel ist dabei im Sinne der Patientensicherheit die standortübergreifende einheitliche Bedienphilosopie der Infusionstechnik um Anwendungsfehler und somit eine Patientengefährdung zu vermeiden. Zwingend notwendig ist die Kompabilität mit den vorhandenen PDMS-Systemen und der Medikamentendatenbank im Haus. Das Kommunikatiosprotokoll SDC muss vorhanden sein. Weiterhin müssen die Pumpen über das Netzwerk lokalisierbar sein. Die Konfiguration muss über das Netzwerk mit der entsprechenden Software eingespielt werden können. Die Möglichkeit alle Anwendungen - TIVA, Bolustokolyse, PCA, AnaConDa - mit einer Spritzenpumpe bzw. mit einer Infusionspumpe die enterale Ernährung durchzuführen, muss vorhanden sein. Die Infusionstechnik des Herstellers muss in den Kernspintomographen -1,5 und 3 Tesla- des Klinikums einsetzbar sein. Die Geräte müssen über eine Transportzulassung für Flugzeuge, RTH, RTW und ITW verfügen. Für die Verlegung von Intensivpatienten außerhalb des Hauses und im Rahmen der Geräteaufbereitung ist die Schutzart IP44 erforderlich. Die Produktion und das Zentrallager muss in Deutschland sein (kurze Lieferwege in Krisensituationen wie z.B. Pandemien). Die Anschaffung wird erst nach beschwerdefreiem Verlauf einer Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 VgV liegen vor. 1. Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (kein Wettbewerb aus technischen Gründen) sind gegeben. Ziel der Beschaffung ist eine standortübergreifende, einheitliche Bedienphilosphie der Infusionstechnik. Damit soll gewährleistet werden, dass es durch notwendigen Personalwechsel zwischen den einzelnen Standorten des LMU Klinikums nicht zur Gefährdung von Patienten kommt. Dies ist ein sachlich gerechtfertigtes Beschaffungsziel. Damit kommt nach durchgeführter Markterkundung ausschließlich die Infusionstechnik von der B.Braun Melsungen AG in Betracht. Zwingend notwedig ist ferner die Kompabilität mit der vorhandenen Medikamentendatenbank und den PDMS-Systemen im Haus, was ausschließlich durch die Technik von der B.Braun Melsungen AG erreicht wird. Auch die notwendige Änderungsmöglichkeit und Konfiguration über das vorhandene Netzwerk wird ausschließlich von der Technik von der B.Braun Melsungen AG gewährleistet. Letztlich müssen auch sämtliche Anwendungen -TIVA, Bolustokolyse, PCA, AnaConDa, enterale Ernährung- mit einer Pumpe möglich sein. Da die Infusionstechnik des Herstellers B.Braun Melsungen AG ausschließlich im Direktvertrieb von dieser Firma angeboten wird, ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und kann der Auftrag ausschließlich von der B.Braun Melsungen AG erbracht werden. Es gibt auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung, mit der sich das Beschaffungsziel erreichen ließe, so dass der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist (§ 14 Abs. 6 VgV). 2. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferleistungen) gegeben. Der zu vergebende Auftrag ist nach § 110 Abs. 2 Nr. 2 GWB als Lieferauftrag im Sinne von § 103 Abs. 2 GWB einzustufen. Die zusätzlichen Lieferleistungen -Infusionsspritzenpumpen, Infusionspumpen und Dockingstationen nebst Verbrauchsmaterial- dienen der Erweiterung bereits erbrachter Leistungen. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müsste, weil sich die Infusionstechnik der unterschiedlichen Hersteller unterscheidet. Hierdurch ließe sich das Beschaffungsziel - die standortübergreifende einheitliche Bedienbarkeit - nicht erreichen, weil sich die Infusionstechnik anderer Herstellers unterscheidet.