Beschreibung
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 45 ff. HOAI sein. 1.4.1 Verkehrsanlagenplanung in den Leistungsphasen 1 - 9 nach § 45 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf dieser Grundlage wird die Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. 1.4.3 Besondere Leistungen Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)) zu erbringen: - örtliche Bauüberwachung