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Lieferung von zwei vollelektrischen Fahrgestellen mit Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung | Lieferung von einem konventionell angetriebenen Niederflurfahrgestell mit Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung active

Veroeffentlicht
31.03.2026
Frist
28.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DEA52 (Nordrhein-Westfalen)
CPV-Codes
Müllfahrzeuge Elektrofahrzeuge
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
221465-2026

Beschreibung

Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei vollelektrischen 3-achsigen Fahrgestellen mit einem Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung. Das Abfallsammelfahrzeug wird von der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zum Einsammeln und Befördern von Sperrmüll bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt. Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 4.000 mm + 1.350 mm vorgegeben. Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen. Los 2: Weiterer Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von einem konventionell angetriebenen 3-achsigen Fahrgestell mit einem Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung. Das Abfallsammelfahrzeug wird von der WELGE Entsorgung GmbH zum Einsammeln und Befördern von Sperrmüll genutzt. Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 3.900 mm + 1.350 mm vorgegeben. Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen. | Los 1: Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von zwei vollelektrischen 3-achsigen Fahrgestellen mit einem Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung. Das Abfallsammelfahrzeug wird von der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zum Einsammeln und Befördern von Sperrmüll bei der kommunalen haushaltsnahen Abfuhr genutzt. Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 4.000 mm + 1.350 mm vorgegeben. Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen. Los 2: Weiterer Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von einem konventionell angetriebenen 3-achsigen Fahrgestell mit einem Pressplattenaufbau zur Sperrmüllsammlung. Das Abfallsammelfahrzeug wird von der WELGE Entsorgung GmbH zum Einsammeln und Befördern von Sperrmüll genutzt. Dabei sind die Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet Dortmund zu berücksichtigen. Deshalb darf das gesamte Abfallsammelfahrzeug eine Gesamthöhe von 3.600 mm nicht überschreiten und es ist ein Radstand von maximal 3.900 mm + 1.350 mm vorgegeben. Das Fahrgestell muss bei der Auslieferung dem modernsten Stand der Technik sowie den jeweiligen gültigen, gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Berufsgenossenschaft (BG), der BAGUV, CE-Abnahme entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen.

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