Beschreibung
Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt. Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist. Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung. Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen: Los 1 – Stuttgart Weiße Flecken: 1.008 Gebäude mit 3.691 Haushalten Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen: - Los 1 - Stuttgart Weiße Flecken: Az. 832.5/3-21 09BW300764 Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird. | Für die Stadt Stuttgart ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Teile des Stadtgebiets Stuttgart sind noch unzureichend bzw. nicht mit min. 30 MBit/s mit Breitbandanschlüssen versorgt. Das Projektgebiet wurde im Vorlauf hinsichtlich der verfügbaren Bandbreiten und evtl. geplanter Eigenausbauten der privatwirtschaftlichen Telekommunikationsunternehmen analysiert, um das Ausbaugebiet des förderfähigen NGA-Breitbandausbaus bei einer Verfügbarkeit von ≤ 30 Mbit/s (downstream) zu bestimmen. Hierbei wurden die Ergebnisse der durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen Beihilferechts berücksichtigt. Der Auftraggeber hat ein auf der zentralen Online-Plattform www.breitbandausschreibungen.de öffentlich bekannt gemachtes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Es wurde deutlich, dass in Teilen des Ausbaugebietes die NGA-Fähigkeit des Netzes mit einer Versorgung von ≥ 30 Mbit/s (downstream) nicht gegeben ist und somit der Status „Weißer NGA-Fleck“ für diese Anschlüsse zuzuordnen ist. Die Förderfähigkeit entspricht den Regelungen der Ziff. 5 RL BMVI i.V.m. NGA-RR (Vgl. Fn. 2 und Fn. 3 sowie § 2 Abs. 2), weil zum Zeitpunkt der Markterkundung keine NGA-Netze in diesen Bereichen vorliegen und in den daran anschließenden 3 Jahren auch nicht mit der Errichtung solcher Netze durch private Investoren zu rechnen ist. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzen (FTTB) mittels der Vergabe einer Zuwendung an einen Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslücke). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken sowie die Erschließung von Schulstandorten und Krankenhäusern gemäß der Sonderaufrufe zur Bundesförderung. Das Ausbaugebiet kann hierbei der beiliegenden Anlage Ausbaugebiet entnommen werden. Das Ausbaugebiet umfasst zusammenfassend folgende Anzahl an Gebäudeanschlüssen: Los 2 – Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser: 43 Gebäude mit 56 Standorten, davon 6 Krankenhäuser, 2 Reha-Kliniken und 48 Schulen Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für das Projekt sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt. Das ausgewählte Telekommunikationsunternehmen, welches die Wirtschaftlichkeitslücke vom Auftraggeber bezieht, hat hierbei alle Vorgaben aus den vorgenannten Richtlinien zu beachten und umzusetzen. Die Leistung im Detail wird in der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt B beschrieben, welche in der nächsten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt wird. Die Vergabe der Leistungen ist in zwei räumliche Lose wie folgt aufgeteilt. Eine Losaufteilung wurde hierbei auf Basis der Vorgaben des Fördermittelgebers nach Fördertatbeständen vorgenommen: - Los 2 Stuttgart Schulstandorte und Krankenhäuser, Az. 832.5/3-20 12BW300251 Alles Nähere ergibt sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.