TenderWatch

← Zurueck zur Uebersicht

Bodenuntersuchung und Erstellung von Bodenbelastungskarten für den Außenbereich des Kreises Euskirchen (gutachterliche Leistung) | Labor-Hauptuntersuchungen | Labor Kontrolluntersuchungen active

Auftraggeber
Kreis Euskirchen
Veroeffentlicht
28.01.2026
Frist
05.02.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
CPV-Codes
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bodenverschmutzung Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Gutachterische Tätigkeit Bodenuntersuchungen Kartierung ländlicher Gebiete
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
64207-2026

Beschreibung

Der Auftrag umfasst die Planung, Erstellung und Vorlage des Gutachtens und aller dazugehöriger Daten, sowie die Durchführung der Probenahme nach dem beigefügten Konzept mit dem Ziel, digitale Bodenbelastungskarten für den Außenbereich (BBK) des Kreis Euskirchen zu erstellen. Sämtliche Unterlagen, Protokolle zu Absprachen, Dokumentationen und vergleichbar sind im Folgenden immer und ausschließlich in digitaler Form dem AG bereitzustellen. Des Weiteren umfasst der Auftrag die Absprachen mit dem vom Auftraggeber (AG) beauftragten Laboren. Die chemisch-analytischen Ergebnisse sind in Form von BBK der untersuchten Parameter zu präsentieren. | Insgesamt handelt es sich um ca. 620 Proben die auf die in der Leistungsbeschreibung genannten Parameter zu untersuchen sind. Zusätzlich sind etwa 85 PFAS-Analysen durchzuführen. Für etwaige Nachuntersuchungen an auffälligen Parametern kann es erforderlich sein, dass bereits im Labor vorhandene Proben oder/und nachgereichte Proben (Probenmehrung) herangezogen werden müssen. Der Kreis Euskirchen als AG geht hier von max. 15% aus. Daher sind alle Proben bis der Gutachter dies bestätigt oder 6 Monate nach Analyseergebnisweitergabe (spätestens jedoch bis Ende 2027) aufzubewahren. Die Aufbewahrung ist durch Pos. 2.1 des LV abgegolten. | Es sind schätzungsweise 62 Proben auf mehrere Parameter zu untersuchen. Zusätzlich sind etwa 9 PFAS-Analysen durchzuführen. Für etwaige Nachuntersuchungen an auffälligen Parametern kann es erforderlich sein, dass bereits im Labor vorhandene Proben oder/und nachgereichte Proben (Probenmehrung) herangezogen werden müssen. Der Kreis Euskirchen als AG geht hier von max. 15% aus. Daher sind alle Proben bis der Gutachter dies bestätigt oder 6 Monate nach Analyseergebnisweitergabe (spätestens jedoch bis Ende 2027) aufzubewahren.