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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin awarded

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veroeffentlicht
23.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
LET Liebschner Energietechnik GmbH
Auftragswert
449.600,00 EUR
Vergabedatum
21.01.2026
Region (NUTS)
DE300 (Berlin)
CPV-Codes
Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
50802-2026

Beschreibung

ACHTUNG: Die Anlagen Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01a), Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung (Anlage C-01b), Bestandsliste (Anlage C-02), Arbeitskarten (Anlage C-03a bis Anlage C-03d) und Muster-Wartungskarte (Anlage C-03e) sind nicht veröffentlicht. Details hierzu sind unter Abs. 2.1.4 Allg. Informationen Pkt. 4 bzw. unter Abs. 5.1.6 Zusätzl. Informationen. Pkt. 3 aufgeführt. --- Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. (Mo.-Fr. von 7-22 Uhr) und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen. --- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen. --- Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzuschließen. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01a Besondere Vertragsbedingungen, C-01b Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung und ihren Anlagen zu entnehmen.