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Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) | Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2) active

Auftraggeber
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Veroeffentlicht
14.01.2026
Frist
20.01.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
346.461,04 EUR
Land
DE
Auftragswert
429.000,00 EUR
Region (NUTS)
DEE04 (Sachsen-Anhalt)
CPV-Codes
Dienstleistungen im Umweltschutz
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
26176-2026

Beschreibung

Im Rahmen des Auftrags ist für die beiden oben genannten Natura 2000-Gebiete ein gemeinsamer Managementplan (MMP) zu erstellen. FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet (SPA) sind flächenmäßig nicht deckungsgleich, überlappen aber fast vollflächig. Das SPA ist etwas kleiner. Im Rahmen der SPA-Bearbeitung sind keine separaten Vogel-Kartierungen durchzuführen, weil aktuelle Erfassungsdaten vorliegen, die für die Planerstellung übernommen werden sollen. 1. Leistungen zum ausgewiesenen Festpreis gemäß Punkt 6 (Grundleistungen) Es ist der „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Stand 2025)“ adaptiert auf die zu bearbeitenden Gebiete einzuhalten. Folgende Aufgaben sind für alle FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie (FFH-RL), Brutvogelarten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und Rastvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL wahrzunehmen: Gebietsbeschreibung und Darstellung der Planungsgrundlagen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des FFH-Gebietes FFH0001LSA (FFH-LRT, Arten nach Anhang II FFH-RL) im Ergebnis der beauftragten Kartierungen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des SPA0008LSA (Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der VS-RL) durch Übernahme der Vogeldaten aus dem Jahr 2025. Es liegen die ausgewerteten Revierdaten digital als Shapefile-Datei und als Excel-Datei sowie ein zugehöriger Kartierbericht vor. Erarbeitung der flächenkonkreten Maßnahmenplanung entsprechend des zu ermittelnden fachlichen Handlungsbedarfs sowie durch Abgleich mit rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung von bestehenden Nutzungen und Nutzungsansprüchen, Aufbereitung in Text und Tabellenform sowie kartografische Darstellung Ermittlung und Beschreibung des verbleibenden Konfliktpotenzials Die Erstellung der Berichtsteile, der Maßnahmetabellen und die kartografische Darstellung erfolgt gemäß „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Entwurf Stand 2025)“. Der Bearbeitungsbeginn der Naturschutzfachplanung hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Kartierarbeiten haben, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der Witterungsverhältnisse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Auf privaten Forstflächen sollen die Kartierarbeiten erst nach der Auftaktveranstaltung beginnen. Der Auftragnehmer hat bedarfsweise bis zu sechs Erörterungstermine mit dem Auftraggeber im Rahmen der Grundleistungen vorzusehen, insbesondere zur Abstimmung von Kartier- und Bewertungsergebnissen und Maßnahmenempfehlungen. 2. Frei kalkulierbare Leistungen (Besondere Leistungen) Die ausgeschriebenen Kartierleistungen beschränken sich auf die Erfassungen von FFH-Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL sowie gesetzlich geschützten Biotopen und haben auf Grundlage der unter Punkt 4 benannten Kartieranleitungen zu erfolgen. Die Kartierungen der Schutzgüter des SPA sind kein Auftragsbestandteil, hierzu liegen aktuelle Daten hervor. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a nebst Anlagen) zu entnehmen. | Im Rahmen des Auftrags ist ein hydrologisches Gutachten für den hydrologischen Bezugsraum, der für die Bereiche Cheiner Torfmoor, Buchhorst und Seebenauer Holz als wesentliche Gebietsteile der o. g. Natura 2000-Gebiete maßgeblich ist, zu erstellen. Eine zentrale Zielstellung ist die Fragestellung, inwieweit bzw. unter welchen Bedingungen eine mittels hydrologischer Maßnahmen herbeizuführende stärkere Vernässung des Teilbereichs Cheiner Torfmoor ohne negativen hydrologischen Einfluss auf die großflächigen Erlenbruchbestände in der Buchhorst umsetzbar ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Cheiner Torfmoor durch eine Wasserscheide in zwei unterschiedliche Richtungen entwässert, zum größeren Teil nach Osten über den Jungmannschen Graben, im Nordwestteil dagegen entlang des Buchhorst-Westrandes nach Norden. Hier sind daher konkrete Aussagen erforderlich, welche geplanten sowie (an den beiden Hauptvorflutern) vorhandenen Wasserrückhaltemaßnahmen welche Auswirkungen auf welche Flächen des Cheiner Torfmoores und auf die jeweiligen Teilflächen der Buchhorst haben. Zwei grundsätzliche Ziele sind die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele, soweit sie für den Teilbereich des FFH-Gebietes bzw. des SPA einschlägig sind, sowie die Sicherung der Moorkörper möglichst in der derzeit noch vorhandenen Dimensionierung. Zum Aspekt Schutz- und Erhaltungsziele der N2000-Gebiete gehören die Vorkommen der grundwasserabhängigen Wald-LRT, insbesondere der LRT 91E0* (Erlen-Eschen-Wälder an Fließgewässern) und 9160 (Eichen-Hainbuchen-Wälder) sowie des zwar bisher nicht im Standard-Datenbogen oder in der Natura 2000-Landesverordnung genannten, aber dennoch wohl vorhandenen LRT 6410 (Pfeifengraswiesen) im Cheiner Torfmoor und des dortigen Vorkommens der Schmalen Windelschnecke. Vor allem im Seebenauer Holz und im Ostteil sowie im Norden der Buchhorst beruht die Einstufung der dortigen Wald-LRT-Bestände als „C“ mindestens teilweise auf einer zu starken Entwässerung. Weiteres naturschutzfachliches Ziel ist die Erhaltung oder auch die qualitative Verbesserung großflächiger Bestände geschützter Biotope, insbesondere der großflächigen Erlen-Bruchwälder in der Buchhorst (vermutlich eine der bundesweit größten Bestände von Wasserfeder-Erlenbruch) und der großflächigen Nasswiesen im Cheiner Torfmoor. Deren für eine langfristige Sicherung hinreichend feuchte bzw. nasse Standortbedingungen ist wiederum Voraussetzung für die Erfüllung der Schutz- und Erhaltungsziele des SPA, z. B. hinsichtlich der Sicherung der für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume für Kranich, Rohrdommel, Rohrweihe, Bruchwasserläufer, Schwarzstorch, Seeadler, Wachtelkönig, Bekassine, Großer Brachvogel, Kiebitz. Zum Aspekt Moorbodenschutz richtet sich die Zielstellung an den aktuell noch vorhandenen Moorkörpern aus. Detaillierte Angaben sind der Anlage 02b Leistungsbeschreibung Hydrologisches Gutachten zu entnehmen