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2026-15_B6_OU_Neustadt_BOL active

Veroeffentlicht
10.03.2026
Frist
07.04.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE929 (Niedersachsen)
CPV-Codes
Baustellenüberwachung
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
164737-2026

Beschreibung

Die nachfolgend genannten Leistungen (Markierung, Verkehrssicherung und Schutzeinrichtungen) werden sowohl für T1 als auch für T2 in separaten Fachlosen vergeben. - Die im Anhang aufgeführten DB-Sperrpausen sind verbindlicher Bestandteil der Ausführung und zwingend zu beachten. - Der AG wird für den T1 die ÖBÜ durchführen (Behelfsumfahrung). Für den T2 wird die ÖBÜ extern vergeben. - Die Bauoberleitung (BOL) ist verpflichtet, die in dieser Leistungs- und Aufgabenbeschreibung definierten Leistungen für das gesamte Projekt zu erbringen. Das Projekt umfasst beide Ausschreibungen (Ausschreibung Teil 1 und Ausschreibung Teil 2) und ist als ein einheitliches Projekt zu verstehen. - Die ÖBÜ wird in einem weiteren VgV-Verfahren vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG eine getrennte Auftragsvergabe beabsichtigt und daher eine Vergabe der ÖBÜ sowie der Leistungsphase 8 an einen Auftragnehmer nicht erfolgt! Grundleistungen der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) des Leistungsbildes Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen nach §43 und §47 HOAI. Bei der Kalkulation sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen ebenfalls mit einzubeziehen: - Fachaufsicht über die Örtliche Bauüberwachung - Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung - Ausführungspläne sind dem Grunde nach zu prüfen - Koordinationsbesprechungen - Prüfung von Eignungsprüfungen

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