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Bezug von Tagespresse- und Fachzeitschriften-Abonnements active

Veroeffentlicht
16.04.2026
Frist
11.05.2026 00:00
Art
dienstleistung
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Quelle
Notice ID
10054/29

Beschreibung

Leistungsbeschreibung Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 UVgO Bezug von Tagespresse- und Fachzeitschriften-Abonnements (einschließlich VDE-Publikationen und grauer Literatur) Vergabe-Nr.: 1608 1. Auftraggeber und Leistungsgegenstand Auftraggeber: - Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH, Untermainanlage 11, 60311 Frankfurt am Main Leistungsgegenstand: Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Lieferverträgen über den regelmäßigen Bezug von Tageszeitungen und internationaler und nationaler Fachzeitschriften, Büchern, Loseblattergänzungen einschließlich Publikationen des VDE-Verlags sowie weiterer nationaler und regionaler Presseerzeugnisse in Print- und Digitalform. Die Leistungen dienen der Versorgung mehrerer Dienststellen mit aktuellen Presse- und Fachinformationen zur Unterstützung der Verwaltungs-, Dokumentations- und Informationsarbeit. Vertragslaufzeit: 1 Jahre mit einseitiger Verlängerungsoption durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr (maximale Laufzeit: 01.06.2026 - 31.05.2028). 2. Leistungsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Preisblatt beschriebenen Presse- und Fachzeitschriften regelmäßig und fristgerecht zu liefern bzw. digitale Zugänge bereitzustellen. 2.1 Lieferumfang - Tägliche Zustellung der Printausgaben (werktags bzw. gemäß Erscheinungsrhythmus der jeweiligen Zeitung oder Fachzeitschrift). - Bereitstellung der digitalen Zugänge (Lizenzen, E-Paper, Online-Archive, Normenbibliotheken, PDF-Dateien, Premium-Inhalte) über (mobile) Websiteansicht und ggf. zum Download - sofern Bestandteil des jeweiligen Abonnements. - Verwaltung der Abonnements einschließlich Verlängerungen, Rechnungsstellung und Änderungen durch Erweiterung des Nutzer-/Leserkreises, Kündigungen einzelner Aufträge/Abonnements sowie Option von Leseproben und mehrtägiger bzw. -wöchiger Testversionen, insbesondere bei Online-Abonnements. 2.2 Lieferort - Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH, Untermainanlage 11, 60311 Frankfurt am Main 2.3 Lieferzeiten - Die Lieferung der Tageszeitungen hat werktäglich spätestens bis 06:30 Uhr am Erscheinungstag zu erfolgen. - Fachzeitschriften und Wochenzeitungen sind am Erscheinungs- bzw. Erstverfügbarkeitstag zu liefern oder freizuschalten. - Während der Betriebsferien/Theaterferien analog zu den hessischen Sommerferien ist die Zustellung von Tageszeitungen nicht zu erbringen. Wenn verlagsseitig vereinbar, erfolgt die Bezugsunterbrechung kostenfrei. 2.4 Abrechnungsmodalitäten - Abrechnung monatlich, quartalsweise oder jährlich nach tatsächlichem Leistungsumfang und Zahlungsbedingungen der Verlage in Form von digitalen monatlichen Sammelrechnungen. - Preise sind Festpreise über die Vertragslaufzeit und unterliegen zum Teil dem Buchpreisbindungsgesetz. Preisgleitklauseln sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 3. Zuschlagskriterien Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 43 UVgO unter Berücksichtigung folgender Kriterien: Kriterium Gewichtung Preis 60 % Qualitätskonzept (gem. Anlage Zuschlagskriterien) 40 % Gesamt 100 % 4. Vertragsbedingungen 4.1 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen - Es gelten ausschließlich die Einkaufs- und Zahlungsbedingungen der SBF. 4.2 Vertragsdauer und Verlängerungsoption - Der Vertrag beginnt am 01.06.2026 und läuft bis zum 31.05.2027, längstens bis zum 31.05.2028. - Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.05.2028. - Die Verlängerung erfolgt schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit. 4.3 Leistungsänderungen und Anpassungen - Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Vertragslaufzeit Anpassungen am Abonnementumfang vorzunehmen (Ergänzungen/Erweiterungen, Reduzierungen, Wechsel von Print- zu Digitalausgaben etc.). - Preisänderungen dürfen nur in angemessenem Verhältnis zur tatsächlichen Leistungsänderung erfolgen. - Preis- und Leistungsänderungen sind vor Umsetzung dem Auftraggeber schriftlich zu

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