Beschreibung
Der Auftragnehmer wird die Vor-Ort-Services nach dem aktuellen Stand der Technik im Wege standardisierter Leistungen zur dezentralen Bereitstellung und Betreuung für IT-unterstützte Arbeitsplätze sowie das Management unterstützender Prozesse hierzu erbringen. Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferverantwortung für die Bereitstellung und Betreuung der digitalen Arbeitsplatzausstattung vor Ort, wie z.B. Aufbau, Umzug, Ergänzung, Veränderung und Abbau (IMAC-R) von den in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Hardwarekomponenten (im Weiteren auch als "Service Items", "Serviceobjekte", "Geräte" oder "IT-Assets" bezeichnet), sowie die dafür benötigten Unterstützungsprozesse, wie Lagerhaltung, Assetmanagement, Auftragsabwicklung und Reparaturdienstleistungen, jeweils nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer wird die Arbeitsplatzbetreuung und das Lifecycle-Management für die Service Items sicherstellen. Da das Personal des Auftraggebers bei den Gesellschaftern angestellt ist und dem Auftraggeber beigestellt wurde, schließen die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen auch das Personal des Auftraggebers ein. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Auftragnehmer für alle zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Mittel (z.B. Tools, Ressourcenvorhaltung) und Aktivitäten verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt alle benötigten fachgerechten Werkzeuge und Logistik-Leistungen zur Auftragserfüllung zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt ausreichend Ressourcen für alle unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zur Verfügung. Erforderliche Vertretungen bei Krankheit und Urlaub der Mitarbeiter des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Kosten für den Auftraggeber abzusichern. Der Auftragnehmer erstellt aufbauend auf den von dem Auftraggeber bereitgestellten Informationen alle benötigten Unterlagen, die für die Auftragsbearbeitung benötigt werden und stellt diese dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal zur Verfügung. Sofern Hindernisse oder Beeinträchtigungen in den Leistungen des Auftragnehmers auftreten, die Auswirkung auf die Fähigkeit haben, Aufträge anzunehmen oder abzuarbeiten, oder der Auftragnehmer Grund hat, mit dem Auftreten solcher Hindernisse oder Beeinträchtigungen zu rechnen, wird er den Auftraggeber unverzüglich in Textform unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unterrichten. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen bleibt hiervon unberührt. Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer bei der Erbringung aller Leistungen unter diesem Vertrag ein aufklärendes und kundenfreundliches Verhalten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird in der Vertragslaufzeit als eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts firmieren. Die Erteilung des Auftrages und die Inanspruchnahme von Leistungen sind abhängig von den während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Beauftragung steht unter der Bedingung der gegebenenfalls notwendigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden. Der zu schließende Vertrag wird daher unter dem Vorbehalt der Ablehnung (auflösende Bedingung) geschlossen.