Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beschafft Virtual-Reality-Technologien, um in Form einer landesweiten Pilotierung eine technischen Lehr-Lernumgebung bereitzustellen, die für eine breite Erprobung des unterrichtlichen Einsatzes von VR-gestützten Lehr-Lernmaterialien geeignet ist. Die Beschaffung wird über den DigitalPakt Schule finanziert. Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von VR-Komplettausstattungen inkl. Betriebssystem, Mediathek und Serviceleistungen, MDM sowie Transport- und Aufbewahrungskoffer. Bestandteil des Auftrags sind ferner die Ersteinweisung in die VR-Technologie, Produkt- und Systemschulungen sowie die Auslieferung der Geräte. I. R. d. Pilotprojekts sollen die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) sowie die Kommunalen Medienzentren (KMZ) in NRW mit VR-Brillen ausgestattet werden. Die 33 ZfsL nutzen die für sie angeschafften VR-Brillen unmittelbar. Für die Schulen in NRW wird gemeinsam mit den Kommunen ein Verleihsystem über die KMZ etabliert. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten Kommunale Medienzentren (KMZ) eingerichtet. Fest steht, dass die ZfsL vollständig mit VR-Brillen ausgestattet werden (entspricht einer Stückzahl von 1.320 VR-Brillen). Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung davon ausgegangen werden, dass 46 KMZ einen Abruf tätigen werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 1.840 VR-Brillen, so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen VR-Brillen insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 3.160 VR-Brillen ergibt. Die max. Abnahmemenge kann bei 3.400 VR-Brillen (33 ZfsL, 53 KMZ, 86 Standorte) liegen. Da die Abnahmemenge zum Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens nicht final bestimmbar ist, muss i. R. d. Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden. Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden dem AN durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Bedarfsmeldungen der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet.