Beschreibung
Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen (Lph.) 3 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung, beauftragt. Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden Lph. 5 bis 9 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Lph. 5 - 9 besteht seitens des AN nicht. Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen. | Aufgrund der Abhängigkeit der Maßnahme von Fördermitteln, erfolgt die Beauftragung der Leistung stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen (Lph.) 3 bis 4, einschließlich der Beratungsleistungen, für die Beantragung der Baugenehmigung, beauftragt. Nach Bewilligung der Fördermittel und der damit verbundenen Durchführbarkeit des Vorhabens beabsichtigt der AG, die nachfolgenden Lph. 5 bis 9 einschließlich der Beratungsleistungen sowie zusätzliche infrage kommende besondere Leistungen und Zuschläge an den AN zu beauftragen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Lph. 5 - 9 besteht seitens des AN nicht. Die Abgabe eines Honorarangebotes hat gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen.