Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK)einzuführen. Diese muss ein Lichtbild des Versicherten enthalten und zudem geeignet sein, medizinische Daten zu speichern sowie eine NFC-Funktionalität zu unterstützen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung und zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten der Generation G2 (Version 2.1 und ggf. höher) sowie die Produktion und den Versand von PIN-/ PUK-Briefen.