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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen für Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München | Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen für Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München awarded

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veroeffentlicht
06.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH | DAT Deutsche Aufzugstechnik GmbH
Auftragswert
264.309,00 EUR
Vergabedatum
27.01.2026
Region (NUTS)
DE212 (Bayern) DE213 (Bayern) DE261 (Bayern) DE263 (Bayern)
CPV-Codes
Wartung von Aufzugsanlagen Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
87648-2026

Beschreibung

Los 1: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in Aschaffenburg, Oerlenbach, Rosenheim, Schweinfurt, Würzburg, Bad Staffelstein Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen: - Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. - Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. - Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung. - Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. --- Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen. | Los 2: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in München Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen: - Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. - Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. - Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung. - Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. --- Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.