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Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen im Sinne von §§ 45 ff. HOAI | Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke in Gestalt von Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser und Brauchwasser im Sinne von §§ 41 ff. HOAI | Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke in Gestalt von Anlagen der Nahwärme im Sinne von §§ 41 ff. HOAI | Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke in Gestalt von Anlagen der Abwasserentsorgung im Sinne von §§ 41 ff. HOAI active

Veroeffentlicht
09.02.2026
Frist
11.03.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Region (NUTS)
DE718 (Hessen)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
92993-2026

Beschreibung

Ziel der Beauftragung ist es, unter Berücksichtigung sämtlicher technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen, eine dem Stand der Technik sowie den geltenden Richtlinien entsprechende, abgestimmte und umsetzungsfähige Planung für die Verkehrsanlagen sowie der straßenbegleitenden Grünflächen zu erhalten. Innerhalb des Neubaugebiets sind derzeit keine Straßen- und Verkehrsanlagen sowie straßenbegleitende Grünanlagen vorhanden. An den angrenzenden Verkehrsbereich (Massenheimer Weg) soll angeschlossen werden und durch straßenbegleitende Grünflächen eine attraktive Gestaltung des Verkehrsraums geschaffen werden. Zur verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebiets wird die Planung von Verkehrsanlagen mit teilweise unterschiedlichen Anforderungen erforderlich. Neben der neu anzulegenden Verkehrsanlage im Gewerbegebiet (Erschließungsstraße) ist auch der Umbau der an das Gebiet angrenzenden Bestandsstraße Massenheimer Weg erforderlich. Darüber hinaus soll auch der im nördlichen Planbereich des B-Plans festgesetzte Fuß- und Radweg, der die Verbindung zur Peterhofer Straße darstellt, beplant werden. Im Bereich des Massenheimer Weges ist eine Umgestaltung des Straßenraums mit der Anlage eines Gehweges und neuen Bushaltestellen vorgesehen. Zukünftig ist eine Überquerung des Massenheimer Wegs in das zu erschließende Plangebiet sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern vorgesehen. Hierfür soll eine Verkehrsinsel in Form eines farblich von der Fahrbahn abgesetzten Klebebereichs entstehen. Es sollen zwei neue Bushaltestellen mit eingeplant werden. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Stufe die LPh 1-4, anschließend in der 2. Stufe die LPh 5-7 beauftragt werden. In der 3. Stufe soll die LPh 8 beauftragt werden. | Ziel der Beauftragung des Auftragnehmers ist es, unter Berücksichtigung sämtlicher technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen, eine dem Stand der Technik sowie den geltenden Richtlinien entsprechende, abgestimmte und umsetzungsfähige Planung für die Anlagen zur Trinkwasser- und Brauchwassernutzung zu erhalten. Im Plangebiet sind derzeit keine Brauchwasserleitungen verlegt. Trinkwasserleitungen sind lediglich für die Bestandsunternehmen im südwestlichen Teilbereich des B-Plans vom angrenzenden Massenheimer Weg verlegt. Das neue Brauchwassernetz soll in die Planstraße des Gewerbegebietes integriert werden und dazu dienen, das von der angrenzenden Kläranlage aufbereitete, geklärte Wasser anstelle wertvollen Grundwassers für z. B. Toilettenspülungen oder Grundstücks- und Sportplatzbewässerung zu nutzen. Das Brauchwassernetz soll jeweils bis an die Grundstücksgrenzen mit Anschlusspunkten der privaten und städtischen Grundstücke verlegt werden. Gespeist werden soll das Brauchwasser aus der angrenzenden Kläranlage. Zudem soll ein Trinkwassernetz in die Planstraße des Gewerbegebiets verlegt werden, welches vom Massenheimer Weg und von der Peterhofer Straße / Bienäcker aus versorgt wird. Bei dem zu betrachtenden Leistungsumfang der Brauch- und Trinkwassernutzung handelt es sich um die Erschließung des Baugebietes im Trennsystem. Bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben des Vorbeugenden Brandschutzes zur Löschwasserversorgung einzuhalten (als Grundschutz gemäß DVGW-Merkblatt W331 in Verbindung mit DVGW-Merkblatt W405 in der aktuell gültigen Fassung ist eine Wassermenge von 192 m³/h über einen Zeitraum von zwei Stunden aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz für den gesamten beplanten Bereich zu gewährleisten). Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Stufe die LPh 1-4, anschließend in der 2. Stufe die LPh 5-7 beauftragt werden. In der 3. Stufe sollen die LPh 8 und 9 beauftragt werden. | Ziel der Beauftragung des Auftragnehmers ist es, unter Berücksichtigung sämtlicher technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen, ein dem Stand der Technik sowie den geltenden Richtlinien entsprechende, abgestimmte und umsetzungsfähige Planung für die Anlagen zur Versorgung mit Nahwärme zu erhalten. Zur Versorgung der zukünftig im Gewerbegebiet entstehenden Privathaushalte ist der Aufbau einer Nahwärmeversorgung vorgesehen. Als Standort für eine entsprechende Energieerzeugungsanlage dient die angrenzende Kläranlage mit der Nutzung der beim Reinigungsprozess des Wassers entstehenden Klärgase. Die im Zusammenhang mit dieser Anlage erforderlichen Planungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Es soll ein sogenanntes kaltes Nahwärmenetz verlegt werden, das die Hausanschlüsse mit einer niedrigen, aber konstant bleibenden, Übertragungstemperatur versorgt. In den einzelnen angeschlossenen Baugrundstücken soll die Temperatur dann durch eine Wärmepumpenheizung auf die nötige Temperatur gebracht werden. Es ist vorgesehen die Abwärme der Kläranlage über ein neues Becken innerhalb des Bebauungsplans Nr. 142 Umfeld Kläranlage zu erzeugen. Das Wärmenetz im Quartier dient in erster Linie zur Versorgung des Gewerbegebietes. Ausgehend von einer Anschlussquote von 100 %, resultiert ein Gesamtwärmebedarf von ca. 2.000 MWh/a. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Stufe die LPh 1-4, anschließend in der 2. Stufe die LPh 5-7 beauftragt werden. In der 3. Stufe sollen die LPh 8 und 9 beauftragt werden. | Ziel der Beauftragung des Auftragnehmers ist es, unter Berücksichtigung sämtlicher technischer, wirtschaftlicher und zeitlicher Rahmenbedingungen, eine dem Stand der Technik sowie den geltenden Richtlinien entsprechende, abgestimmte und umsetzungsfähige Planung für die Anlagen zur Abwasserentsorgung zu erhalten. Im Plangebiet sind derzeit einige wenige Gewerbeunternehmen im Bestand an Entwässerungsanlagen angebunden. Der angrenzende Bereich wird im Trennsystem entwässert. Bei dem zu betrachtenden Leistungsumfang der Abwasserentsorgung handelt es sich um die Erschließung des Baugebietes im Trennsystem. Dabei sollen die belasteten und unbelasteten Regenabwässer getrennt werden. Die Dach- und Sportflächen entwässern gedrosselt über den Regenwasserkanal direkt in den südlich gelegenen Eschbach. An den Mischwasserkanal in der öffentlichen Straßenverkehrsfläche sind die Schmutzwasserhausanschlüsse, sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und die Hofflächen der jeweiligen Grundstücke angeschlossen. Auf den Grundstücken selbst soll im Trennsystem entwässert werden. Das Einholen der hierfür erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigung ist miteingeschlossen. Ebenfalls im Leistungsumfang beinhaltet ist die Planung der Anschlüsse der Grundstücksentwässerung, da mit Durchführung der Erschließungsmaßnahme die Anschlussleitungen auf die privaten Grundstücke vorverlegt werden sollen. Bei der Planung ist auch die Ableitung von Niederschlagswasser der an das Neubaugebiet angrenzenden Außengebiete zu berücksichtigen. Die Ableitung des Außengebietswassers soll in die zu planende Niederschlagswasserableitung des Baugebietes integriert werden. Für die Einleitung des Niederschlagswassers in den Eschbach ist ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt vorzubereiten und durchzuführen. Es ist vorgesehen, die Planungsleistungen stufenweise zu vergeben. Zunächst sollen in der 1. Stufe die LPh 1-4, anschließend in der 2. Stufe die LPh 5-7 beauftragt werden. In der 3. Stufe soll die LPh 8 beauftragt werden.

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