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Beschreibung

2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an Wegedecken (z.B. Absackungen beseitigen), defekte Ausstattungen (z.B. gebrochene Bankbeläge), defekte Abdeckungen von Entwässerungseinrichtungen auszutauschen, oder ähnliches sein. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.5 Aufgaben Standortbegehung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Für die Budgetplanung der Bewirtschaftungs- wie Instandsetzungskosten ist, neben verschiedenen anderen Terminen, einmal jährlich an jedem Standort eine vollständige Begehung durchzuführen (zu Beginn des Auftrages, zeitnah auszuführen). Diese Begehung erfolgt in Begleitung des FA sowie des SHM. Die Planung und Koordinierung der Termine hat der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem FA vorzunehmen. 2.6 Aufgaben der Bewirtschaftung Betrifft Lose 2, 4, 6, 8 und 10 Zum Teil werden die zu betreuenden Arbeiten seitens des AG als Dauerschuldverhältnis (DV), z.B. Rasenmähen, Pflege von Tennendecken, etc. an die ausführenden Firmen vergeben. Das bedeutet, diese werden von zentraler Stelle (ZFM) aus einmal zum Vertragsbeginn beauftragt und der Dienstleister erbringt die Leistungen innerhalb des Vertragszeitraumes in Eigenverantwortung. näheres s. Leistungsbeschreibung Ziffer 2. | 2.3 Aufgaben der geplanten Instandhaltung / Investivmaßnahmen Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 sowie 11, 12 und 13 Die geplante Instandhaltung findet überall dort Anwendung, wo Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung dazu dienen, das Erscheinungsbild eines Schulgrundstückes zu verändern und oder die Nutzbarkeit zu verbessern bzw. wiederherzustellen. Sie dienen dabei nachrangig der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht und sind in der Regel Monate bis Jahre im Voraus planbar. Begleitung von geplanten Instandhaltungsmaßnahmen nach Einzelabruf durch den AG, die unter Umständen einer Verbesserung der Nutzung oder Optik der Anlagen dienen sollen, ohne Veränderung des Anlagenwertes, Neubeschaffung von Spielgeräten (auch Beratungsleistungen bei Spielgeräten) sowie in Ausnahmefällen auch Investitionen; mit einer maximalen Bausumme bis 799.999,99 € / netto. 2.4 Aufgaben der ungeplanten Instandhaltung Betrifft Lose 1, 3, 5, 7 und 9 Die ungeplante Instandsetzung findet überall dort statt, wo Schäden auftreten, die die Verkehrssicherheit unmittelbar gefährden. Inhaltlich unterscheidet sich die ungeplante Instandsetzung von der geplanten Instandsetzung dadurch, dass es nur um Schadensbeseitigung geht und die Beseitigung der Schäden keine Aufschiebung zulässt. Verbesserungen und Verschönerungen der Anlage oder des Bauteils, sind hier nicht vorgesehen. Es handelt sich um diverse einzelne, eher kleinere Maßnahmen unterschiedlicher Größenordnung und Dringlichkeit, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und der Nutzbarkeit notwendig sind. Die Maßnahmen können beispielsweise Schäden an

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