Beschreibung
Für die unter dem Einzelvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätztes Abrufvolumen von 3.000.000.000,00 € innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von drei (3) Jahr Vertragslaufzeit zzgl. viermaliger Verlängerungsoption um je ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten Abrufvolumens vorzunehmen. Somit ergibt sich eine maximale Obergrenze von 4.500.000,00 €.