← Zurueck zur Uebersicht

Bezirk Unterfranken: Fachplanungsleistungen TGA im Rahmen des Bauunterhaltes fürdie Liegenschaften im Raum: Würzburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 –Fachplanung Technische Ausrüstung Los 1 - HLS | Bezirk Unterfranken: Fachplanungsleistungen ELT im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften im Raum: Würzburg, Rahmenvereinbarung für die Jahre 2026 bis 2029 –Fachplanung Technische Ausrüstung Los 2 - ELT awarded

Veroeffentlicht
21.01.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Auftragswert
777.779,00 EUR
Vergabedatum
17.12.2025
Region (NUTS)
DE263 (Bayern) DE26C (Bayern)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
46072-2026

Beschreibung

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS alsRahmenvereinbarung: - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4,Abschnitt 2, §§ 53 ff. | - für die Anlagengruppen 1 + 2 + 3 und 7 + 8 nach § 53 HOAI |-Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 55 HOAI | - Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb desRahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht. | - Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahregeschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre. | - Der AG behält sich vor, dieBeauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen jeLPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 15.1 HOAI zu beschränken. | - Beauftragunggem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | - Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung allerGrundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. || Hinweis: MitInkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. | Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT alsRahmenvereinbarung: -Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4,Abschnitt 2, §§ 53 ff. | -für die Anlagengruppen 4 + 5 und 8 nach § 53 HOAI | -Grundleistungen der LPH 1-9 nach § 55 HOAI| - Jede Einzelmaßnahme wird innerhalb des Rahmenvertrages als Einzelauftrag erbracht. | -Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre geschlossen mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre. | -Der AG behält sich vor, die Beauftragung in Abhängigkeit der Anforderungen je Einzelmaßnahme auf Teilleistungen je LPH oder Besondere Leistungen gem. Anlage 15.1 HOAI zu beschränken. | -Beauftragung gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM | -Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung allerGrundleistungen und / oder Besonderen Leistungen besteht nicht. | Ein Muster mit detaillierten Angaben zur fiktiven Honorarermittlung sowie den einzelnen Zuschlags- und Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen – Anlage 02.b zu entnehmen. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Notizen & Kommentare