Beschreibung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Bedarf und Einzelbeauftragung die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen: - IT-Consulting für die Bedarfsermittlung - Vergabemanagement für die Erstellung von Vergabeunterlagen - Vergabemanagement für die Begleitung der Vergabe - Projektmanagement für die Projektumsetzung / Projektleitung nach Zuschlagserteilung Der Schwerpunkt der Leistungen wird dabei auf den Leistungspaketen "Vergabemanagement für die Erstellung von Vergabeunterlagen" und "Vergabemanagement für die Begleitung der Vergabe" liegen. Alle genannten Leistungen bauen in Projekten regelmäßig aufeinander auf. Davon unabhängig können die Leistungen auch einzeln abgerufen werden. Gegenstand der Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers ist keine Rechtsberatung im Einzelfall. Mit der Prüfung und Beratung zu rechtlichen Fragestellungen sind regelmäßig interne und externe (anwaltliche) juristische Berater befasst. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauensvoll und konstruktiv mit diesen juristischen Beratern zusammenzuarbeiten. Die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung wird auf 800 Personentage über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.