Beschreibung
Gegenstand des Auftrages ist ein EVB-IT-Kaufvertrag über Hardware (405 Arbeitsplatz-PCs sowie 45 Administrations-PCs) für die KZVWL. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere die Durchführung sämtlicher insoweit erforderlicher IT-Serviceleistungen (Garantieabwicklung, Lizenzverlängerung, Geräteaustausch im Garantie-fall). Dies umfasst auch die Garantieerweiterung durch den Hersteller für den Zeitraum von 5 Jahren. Im Hinblick auf die Hardware besteht eine Produktfestlegung auf das Betriebssystem Micro-soft Windows und Prozessoren des Herstellers Intel. Diese ist durch zwingende technische und wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt. Denn die bei der KZVWL im Einsatz befindlichen Softwareprodukte sind ausschließlich mit dieser Kombination aus Betriebssystem und Prozessorarchitektur kompatibel und sind daher nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand auf alternative Betriebssysteme oder Prozessorarchitekturen übertragbar. Die IT-Infrastruktur der KZVWL basiert auf dem Betriebssystem Microsoft Windows einschließlich der eingesetzten Anwendungen und der Verwaltungssoftware. Um die Kompatibilität und die reibungslose Funktion dieser Systeme zu gewährleisten, wird vorausgesetzt, dass die Prozessoren die spezifischen Anforderungen an Leistung und Architektur erfüllen, wie sie von Prozessoren des Herstellers Intel unterstützt werden. Dies betrifft insbesondere die Nutzung bestimmter Befehlssätze und Optimierungen, die für die Performance und Stabilität von Microsoft-Windows-basierten Umgebungen entscheidend sind. Die spezifizierten Anforderungen, wie Prozessorleistung, Arbeitsspeicher und Modularität, sind dabei funktional definiert und dienen der Gewährleistung eines stabilen, leistungsfähigen und langfristig kompatiblen IT-Betriebs. Ein Wechsel auf Hardware mit alternativen Prozessorarchitekturen könnte zu erheblichen Kompatibilitätsproblemen, erhöhtem Administrationsaufwand und Funktionsstörungen führen, insbesondere bei der Integration in bestehende IT-Prozesse und Anwendungen. Diese Risiken würden damit nicht nur die kurzfristige Inbetriebnahme, sondern auch die langfristige Wartung, die Verfügbarkeit von Treibern und Sicherheitsupdates sowie die Austauschbarkeit von Komponenten betreffen. Eine Umstellung auf andere Systeme würde damit erhebliche Kosten und Ressourcen für Anpassung, Migration und Schulung nach sich ziehen, die die Funktionalität der bestehenden Prozesse der KZVWL erheblich beeinträchtigen und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der gesamten IT-Infrastruktur der KZVWL nachhaltig gefährden könnte. Der Vertrag ist mit Zuschlagserteilung in Kraft getreten.