Beschreibung
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Für einen strukturierten Ablauf der Start-Up-Phase ist die Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen, an welcher seitens des AN die Objektleitung teilnehmen muss. Die Start-Up-Phase beginnt am 29.09.2026 um 05:30 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 01.10.2026 um 00:00 Uhr. Objektleitung • in Einfachbesetzung, • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Schichtführung Die Schichtführung erfolgt durch den Arbeitnehmer vor Ort: • in Einfachbesetzung • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 10:00 - 18:30 Uhr Neben den Aufgaben der Schichtführung sind zusätzlich die Aufgaben des stationären Sicherheitsdienstes durch die Schichtführung durchzuführen. Der Stationäre Sicherheitsdienst erfolgt durch den Arbeitnehmer vor Ort: Pfortendienst (tagsüber): • in Zweifachbesetzung • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 05:30 - 18:00 Uhr. • Davon in der Zeit von 10:00 – 18:30 Uhr einmal durch die Schichtführung besetzt Pfortendienst & Kontrollgänge • in Einfachbesetzung • Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 18:00 - 05:30 Uhr und zusätzlich • Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage (inkl. 24.12. und 31.12. jeden Jahres) • in der Zeit von 00:00 Uhr - 00:00 Uhr Bedarfsleistungen: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst Elektronisches Wachbuch, Wächterkontrollsystem, Personenbefreiung, Videoanlage Weitere Einzelheiten sind der Anlage C-02 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.