Beschreibung
Das Leistungsverzeichnis besteht aus dieser Leistungsbeschreibung und den nach Datenlieferung und Datenzugriff unterschiedenen Anforde-rungskatalogen (Anlage Anforderungskatalog "Daten-lieferung", Anforderungskatalog "Datenzugriff"). Das bietende Unternehmen sichert zu, dass sein Angebot alle für den Vertragszweck nötigen Leistungen (auch wenn diese nicht explizit genannt sind) und außerdem die mit Priorität M gekennzeichneten Leistungen umfasst. Darüber hinaus umfasst das Angebot des Bieters alle Anforderungen, die der Bieter in den Anforderungskatalogen als "erfüllt" oder "teilweise erfüllt" gekennzeichnet hat. Funktionale Abweichungen sind vom Bieter / der Bieterin in den Anforderungskatalogen durch einen entsprechenden Tabelleneintrag und Kommentierung eindeutig kenntlich gemacht. Soweit der Bieter / die Bieterin zu der Erkenntnis gelangt, dass weitere Komponenten und/oder Leistungen erforderlich sind, um die hier beschriebene Funktionalität/Zielsetzung der ausgeschriebenen Gesamtlösung zu erreichen, weist der Bieter / die Bieterin darauf hin. Die Anforderungskataloge fassen die funktionalen Anforderungen der Gesamtlösung zusammen und ermöglichen dem bietenden Unternehmen den Abdeckungsgrad der verfügbaren Mobilfunkdaten und des bereitzustellenden Analysewerkzeuges strukturiert darzustellen. Die dargestellten Eigenschaften / Funktionalitäten gelten mit Ausnahme der in den Anforderungs-katalogen durch den Bieter / die Bieterin beschriebenen Abweichungen mit Vorlage des Angebotes als akzeptiert bzw. als Bestandteil der zu liefernden Gesamtlösung. Bei dem in den Anforderungskatalogen auszufüllenden Eigenschafts-/Funktionsabgleich wird zwischen "erfüllt", "nicht erfüllt" und "teilweise erfüllt" unterschieden. Bei "erfüllt" sind unter Erläuterungen Hinweise auf Besonderheiten oder für die Erfüllung der Anforderung erforderliche und damit angebotene Erweiterungen aufzuführen. Bei "teilweise erfüllt" sind unter Erläuterungen Hinweise auf die Unterschiede zu ergänzen und ggf. warum diese Unterschiede im täglichen Betrieb aus Erfahrung des Bieters / der Bieterin nachrangig sind. Bei "nicht erfüllt" ist unter Erläuterung ggf. zu ergänzen, welche Alternative im Datenangebot / Analysewerkzeug des Bieters / der Bieterin verfügbar ist oder warum aus Erfahrung des Bieters / der Bieterin ein Verzicht auf diese Eigenschaft/Funktionalität im täglichen Betrieb akzeptabel erscheint. Ergänzend sind die Anforderungspositionen mit M für Muss, d.h. bei Nichterfüllung erfolgt ein Ausschluss, sowie A, B und C gekennzeichnet. B und C sind für die Auswertung der Angebote nachrangig. Anforderungen der Kategorie A sind aus Sicht der Auftraggeberin für die Erreichung der mit der Mobilfunkdatennutzung verbundenen Zielsetzungen essentiell. Für die Auftragserteilung sind mindestens 50% der A und B Kriterien (unterer Schwellwert) zu erfüllen. Es kann sich nach Angebotsabgabe herausstellen, dass die Auftraggeberin weitere Anforderungen, die über die Basisleistungen hinausgehen, benötigt. Die Auftraggeberin kann daher Anforderungen die nicht von dem Bieter / der Bieterin als Basisleistung mit Ausfüllen der Leistungskataloge angeboten wurden, nachträglich bis zu einem Wert von EUR 50.000,00 netto je Jahr als Erweiterungsoption beauftragen. Dies könnten beispielsweise spezielle Datenabfragen oder auch Werkzeugänderungen sein. Voraussetzung für die Option ist, dass der Bieter / die Bieterin grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderung mit seinen vorhandenen Daten und seinen Analysewerkzeugen zu erfüllen.