TenderWatch

← Zurueck zur Uebersicht

Triebfahrzeugführer deutschlandweit | Triebfahrzeugführer (Strecke) am Rangierstandort | Lokrangierführer am Rangierstandort | Rangierbegleiter am Rangierstandort | Wagenmeister deutschlandweit | Wagenmeister am Rangierstandort | Disponent / Einsatzplaner Eisenbahn active

Auftraggeber
Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-weser GmbH
Veroeffentlicht
28.01.2026
Frist
26.02.2026 00:00
Art
cn-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
CPV-Codes
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
61304-2026

Beschreibung

Der Triebfahrzeugführer deutschlandweit ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Zugfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben: - Zug- und Rangierfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen) - Zug- und Rangierfahrten selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen - Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen - Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes. - Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen - Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden - Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken - Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln Nötige Voraussetzungen: - Triebfahrzeug-Führerschein Klasse B / B2 im Güterverkehr - Nachweise o Rangierbegleiter (Rb) o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2 o Bremsprobeberechtigter (BrpBer) o Grundlehrgang GGVSEB o Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahn o psychologische und medizinische Tauglichkeit o idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU - Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen (nach Anforderung Einzelabruf) - ggfs. Zusatzbefähigungen Tf z.B. LZB, FV-NE - Einsatz deutschlandweit mit unterschiedlichen Einsatzorten - Möglichst umfangreiche Strecken- und Ortskenntnis der Einsatzorte PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnweste nach DIN EN ISO 20471 Equipment: Kreuzbart, DB21, Vierkant; Handlampe, Bahncard 100 | Der Triebfahrzeugführer (Strecke) am Rangierstandort ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Rangierfahrten am Rangierstandort und gelegentlichen Zugfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben: - Rangier- und Zugfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen) und selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen - Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen - Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes. - Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen - Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden - Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken - Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln Nötige Voraussetzungen: - Triebfahrzeug-Führerschein Klasse B / B2 im Güterverkehr - Nachweise o Rangierbegleiter (Rb) o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2 o Bremsprobeberechtigter (BrpBer) o Grundlehrgang GGVSEB o Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahn o psychologische und medizinische Tauglichkeit o idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU - Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen - ggfs. Zusatzbefähigungen Tf z.B. LZB, FV-NE - Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle mit gelegentlichen Zugfahrten, i.d.R. ab/bis Einsatzort/Dienststelle - Möglichst umfangreiche Strecken- und Ortskenntnis des Einsatzortes/Dienststelle PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe; Vierkant, Handlampe | Der Lokrangierführer am Rangierstandort ist selbstständig verantwortlich für die sichere Durchführung von Rangierfahrten am Rangierstandort im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben: - Rangierfahrten vorbereiten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, Bremsen einstellen, Bremsproben durchführen sowie Wagenliste, Bremszettel und sonstige Zugpapiere erstellen und auf Vollständigkeit überprüfen) - Rangierfahrten selbstständig, sicher, pünktlich und wirtschaftlich durchführen - Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen - Durchführung von Pflege- und kleineren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Triebfahrzeugen im Rahmen des Vorbereitungs- und Abschlussdienstes. - Mängel und Schäden an Triebfahrzeugen, sowie an Wagen und Ladungen erkennen, kennzeichnen, melden, dokumentieren und in Absprache mit zuständigen Mitarbeitern geeignete Maßnahmen festlegen und durchführen - Regeln für die sichere Beförderung und die sichere und pünktliche Durchführung des Betriebes anwenden - Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken - Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln Nötige Voraussetzungen: - Triebfahrzeug-Führerschein Klasse A - Nachweise o Rangierbegleiter (Rb) o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2 o Bremsprobeberechtigter (BrpBer) o Grundlehrgang GGVSEB o Anlage 5 / Grundlagen Eisenbahn o psychologische und medizinische Tauglichkeit o idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU - Möglichst umfangreiche Baureihenbefähigungen (nach Anforderung im Einzelabruf) - Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf) - Möglichst umfangreiche Ortskenntnis des Einsatzortes/Dienststelle PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe | Der Rangierbegleiter am Rangierstandort ist verantwortlich für die Durchführung und Begleitung von Rangierfahrten am Rangierstandort im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben: - Vom Triebfahrzeugführer übertragene rangierdienstliche Aufgaben ausführen - Fahrzeuge im Rahmen von Rangierfahrten vorbereiten und bewegen - Triebfahrzeuge selbstständig, sicher und wirtschaftlich bedienen - Mithilfe bei der Vorbereitung von Zügen und Vorbereitung von Rangierfahrten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, ggfs. Bremse einstellen, sowie Wagenlisten, Bremszettel und sonstige Zugpapiere vorbereiten) - Ggfs. Bremsprobe durchführen - Soweit für die Tätigkeiten des Rangierbegleiters erforderlich auch Tätigkeiten des Wagenprüfers G bzw. P ausführen - Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken - Regeln für die sichere Durchführung des Rangierdienstes anwenden - Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln Nötige Voraussetzungen: - Nachweise o Rangierbegleiter (Rb) o Wagenprüfer (Wgp) mindestens Stufe 2 o Bremsprobeberechtigter (BrpBer) o Grundlehrgang GGVSEB o Grundlagen Eisenbahn o medizinische Tauglichkeit o idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU - Einsatz im Rangierdienst an festgelegtem Einsatzort/Dienststelle (nach Anforderung Einzelabruf) - Möglichst umfangreiche Ortskenntnis des Einsatzortes/Dienststelle PSA: mindestens S3 Sicherheitsschuhe, Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471, Schutzhelm, Gehörschutz, Wetterschutzkleidung, Handschuhe | Der Wagenmeister deutschlandweit ist verantwortlich für die technische Behandlung der Güterwagen im Betrieb sowie die Durchführung und Begleitung von Rangierfahrten im Güterverkehr unter Berücksichtigung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb und der geltenden Normen. Dazu zählen folgende Hauptaufgaben: - Technische Untersuchungen und Überprüfungen von Güterwagen und/oder von Zügen im Betrieb in Hinblick auf ordnungsgemäße Zugbildung - Mängel und Schäden an Wagen, Ladung, Ladeeinheiten und Ladungssicherungen erkennen - Abnahme außergewöhnlicher Sendungen (z.B. Lademaßüberschreitungen) - Vom Triebfahrzeugführer übertragene rangierdienstliche Aufgaben ausführen - Fahrzeuge im Rahmen von Rangierfahrten vorbereiten und bewegen - Mithilfe bei der Vorbereitung von Zügen und Vorbereitung von Rangierfahrten (u.a. Fahrzeuge kuppeln, ggfs. Bremse einstellen, sowie Wagenlisten, Bremszettel und sonstige Zugpapiere vorbereiten) - Ggfs. Bremsprobe durchführen - Unregelmäßigkeiten, Störungen und mögliche Gefahrensituationen rechtzeitig erkennen, melden und situationsgerecht handeln, sowie deren Beseitigung zu veranlassen und ggf. an der Beseitigung mitwirken - Regeln für die sichere Durchführung des Rangierdienstes anwenden - Betriebskommunikation nach den Normen inklusive der vom EIU vorgegebenen Regeln Nötige Voraussetzungen: - Nachweise o Wagenprüfer (Wgp) Stufe 4 mit Zusatzqualifikation KV o Rangierbegleiter (Rb), Bremsprobeberechtigter (BrpBer) o Grundlehrgang GGVSEB o Grundlagen Eisenbahn o medizinische Tauglichkeit o idealerweise jahresaktuelle Überwachung und jahresaktueller RFU - Einsatz als Wagenmeister im deutschlandweiten Güterverkehr mit unterschiedlichen Einsatzorten (nach Anforderung Einzelabruf) - Einsatz als Rangierbegleiter bei Last-Mile-Leistungen (nach Anforderung Einzelabruf) - Möglichst