Beschreibung
Die Daten nach §21 KHEntG stellen die Grundlage für die Vergütung von Krankenhausleistungen dar. Diese werden vom Krankenhausinformationssystem aus den vorliegenden Ab-rechnungsdaten generiert. Darüber hinaus werden die Daten des §21 für Budgetverhandlungen und Vergleiche auf unterschiedlichen Ebenen genutzt. Sowohl für Budgetverhandlungen als auch Vergleiche ist eine Aufarbeitung der Rohdaten erforderlich, beispielsweise die Gruppierung nach unter-schiedlichen Versionen des DRG-Kataloges sowie die Erstellung sogenannter AEB-Formulare. Die weitergehende Bearbeitung der Daten nach §21 erfordert zusätzliche Software