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Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Waldkirch awarded

Auftraggeber
Veroeffentlicht
-
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★★☆☆☆ (2/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
CPV-Codes
Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
380530-2024

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindes- tens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den vorstehend aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gemeindegebiets der Stadt Waldkirch. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen, bestehend insbesondere aus der Leistungsbeschreibung, dem Entwurf des Kooperationsvertrages sowie dem Angebotsschreiben und den Eigenerklärungen, können unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c772e-eu abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Kooperationsvertrag auf Basis des vom Auftraggeber bereitgestellten Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Kooperationsvertrag. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche am Vertrag im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand der Verhandlungsrunde werden. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Soweit Klauseln von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichnet sind, hängt deren Anpassung von einer vorherigen Genehmigung der Bewilligungsbehörde ab. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung einzuholen, sichert diese aber nicht zu. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes in der Stadt Waldkirch Telekom Deutschland GmbH

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