Beschreibung
Externe Beratung bei der Prozessanalyse und -optimierung auf Basis einer Rahmenvereinbarung. Die Digitalisierung ist der größte Epochenwechsel der Neuzeit. Sie verändert Bayern, Deutschland und die Welt mit hoher Geschwindigkeit und betrifft Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, alle Lebensbereiche und Landesteile sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur. Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Digitalinitiativen ins Leben gerufen, z. B. die Hightech Agenda Bayern (Plus), für die der Freistaat erhebliche Mittel und Stellen zur Verfügung stellt, um zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft die digitale Transformation des Freistaats voranzutreiben. Mit dem Digitalplan Bayern hat der Freistaat Bayern eine ressortübergreifende Digitalstrategie beschlossen, die unter dem Motto „Digital besser leben“ den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Vorhaben und Projekte werden von den einzelnen Ressorts verantwortet und vorangetrieben, um den Freistaat Bayern noch weiter zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bayerischen Staatsregierung, die internen und externen Prozesse der staatlichen Verwaltung („Geschäftsprozesse“) und der bayerischen Kommunen grundsätzlich vollständig unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien aufzusetzen. Dabei steht nicht die Technik im Vordergrund, sondern die Verbesserung der Prozesse und die Möglichkeit, Arbeitsabläufe zu automatisieren, um Vorgänge schneller bearbeiten und die Beschäftigten bestmöglich unterstützen zu können. Im Rahmen des Projekts Geschäftsprozessscreening wird unter Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales - StMD, „Auftraggeber“) eine zentrale, elektronische Prozessbibliothek aufgebaut, die Ergebnisse werden allen Ressorts der Bayerischen Staatsregierung zur Verfügung gestellt. Die Rahmenvereinbarung hat ein Höchstvolumen von 7.800.000,- € netto. Mit Erreichen des Höchstvolumens verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.