Beschreibung
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaates Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Sofern an Bord eines Luftfahrzeuges eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder ein entsprechender Verdacht festgestellt wird, kann das zuständige Gesundheitsamt nach § 12 Abs. 3 Gesetz zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-DG) oder das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (§ 12 Abs. 1 IGV-DG) das Ausfüllen einer sogenannten Passenger Locator Card (PLC) anordnen. In der Vergangenheit wurde deutlich, dass der gesamte Ablauf von der Datenerfassung der beteiligten Personen eines Ausbruchsgeschehens über Testungen bis hin zu Rückmeldungen und Nachbearbeitungen, vielen Medienbrüchen und Limitationen unterliegt, da wichtige Schnittstellen innerhalb des Prozesses nicht berücksichtigt wurden. Im Zuge der Pandemic Preparedness soll nun eine digitale Lösung (Software) entwickelt werden, welche die genannten Medienbrüche reduziert und eine effiziente Erfassung und Verarbeitung von Daten gewährleistet.