Beschreibung
Das Staatsministerium für Digitales (StMD) schreibt zentral für die in Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung genannten Vertragsbehörden eine Rahmenvereinbarung mit einem Adobe Handelspartner für den Bezug von Adobe Lizenzen für Softwareprodukte und sonstige damit zusammenhängende Leistungen aus. Die Rahmenvereinbarung hat ein Höchstvolumen von 10.000 Lizenzen. Mit Erreichen des Höchstvolumens verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit.