Beschreibung
Sonderbaukontrollen 2026 Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt, für in ihrem Besitz befindliche Sonderbauten nach § 2 Abs. 9 HBO wiederkehrende Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 61 Abs. 2 HBO durch geeignete externe Dienstleister durchführen zu lassen. Sonderbaukontrollen an elf Objekten Weitere Details befinden sich in der Leistungsbeschreibung und der Objektübersicht Sonderbaukontrollen an elf Objekten Weitere Details befinden sich in der Leistungsbeschreibung und der Objektübersicht Sonderbaukontrollen an zehn Objekten Weitere Details befinden sich in der Leistungsbeschreibung und der Objektübersicht