"Hierfür soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden, auf dessen Basis projekt- oder themenbezogene Dienstleistungsstunden abgerufen werden können. Der Umfang des Dienstleistungskontingents soll 4.000 Stunden betragen. Eine Höchstgrenze ist mit 540.000 Euro (netto) beziffert, der Auftraggeber hat keine Abnahmeverpflichtung in dieser Höhe. "