Beschreibung
Der Leistungsumfang gliedert sich in drei wesentliche Aufgabengebiete: 1. Softwarepflege 2. Support - Individueller Support - Verfahrensnahe Dienstleistungen - Anpassungsleistungen (gemeinsame kontinuierliche Weiterentwicklung) - Anpassungsleistungen (individuelle kontinuierliche Weiterentwicklung) 3. Anpassungsleistungen (initiale Einführung) Es wird ein Dienstleister (Auftragnehmer) gesucht, welcher im Auftrag des Länderverbunds EL.NORM (Auftraggeber) die folgenden Leistungen übernimmt: 1. Softwarepflege (für den EL.NORM-Verbund) Durch den Auftragnehmer sind, während der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit, alle notwendigen Leistungen zur Softwarepflege von EL.NORM sicherzustellen. Die Pflege von EL.NORM umfasst Anpassungen an veränderte rechtliche und technische Vorgaben, Fehlerbeseitigung und Konfigurationsleistungen. Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von - Updates, - Upgrades und Patches bzw. die Überlassung und Installation von verfügbaren Programmständen, um einen sicheren, stabilen und wirtschaftlichen Betrieb der EL.NORM-Plattform zu gewährleisten sowie - die Fortschreibung der bestehenden Systemdokumentation, aufgrund vorangegangener Einstellungen und Anpassungen, welche im Rahmen der Softwarepflege durchgeführt wurden. 2. Support - Individueller Support (für die einzelnen Länder des Verbundes): Durch den Auftragnehmer sind im Rahmen des Supports, während der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit, alle notwendigen Aufgaben zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der durch ihn verantworteten Software bzw. aller durch ihn verantworteten Softwarekomponenten zu erbringen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Rahmen des Inzident- und Maßnahmenmanagement hinsichtlich Störungen oder Fehler. - Verfahrensnahe Dienstleistung (für die einzelnen Länder des Verbunds) Durch den Auftragnehmer sind zur Unterstützung und Sicherstellung des Betriebs in Zuständigkeit des jeweiligen landeseigenen IT-Betriebsdienstleister von EL.NORM in den Mitgliedsländern während der gesamten vereinbarten Vertragslaufzeit, verfahrensnahe Leistungen zu erbringen. Dies meint unter anderem: Monitoring, Analyse, Informationspflichten, Umsetzung (dies beinhaltet Installation und Konfiguration und Aktualisierung / Update), Testung, fortlaufende Dokumentation, Dokumentation. - Anpassungsleistungen (gemeinsame kontinuierliche Weiterentwicklung für den EL.NORM-Verbund): Durch den Auftragnehmer sind Leistungen im Rahmen des Customizing und der Konfiguration zur Weiterentwicklung und Anpassung der Software EL.NORM zu erbringen. Das umfasst insbesondere die Umsetzung neuer Anforderungen. - Anpassungsleistungen (individuelle kontinuierliche Weiterentwicklung für einzelne Länder des Verbundes): Im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung von EL.NORM sollen neben den Gesetz- und Verordnungsblättern auch Amtsblätter sowie weitere Verkündungsblätter elektronisch bereitgestellt werden. Dafür sollen im Rahmen eines kontinuierlichen Prozessmanagements die Veröffentlichungsprozesse umgesetzt werden. Im Rahmen der langfristigen Planungen zur Weiterentwicklung von EL.NORM sind aus heutiger Sicht funktionale Erweiterungen und technische Neuerungen denkbar. Durch den Auftragnehmer sind deshalb Möglichkeiten zur technischen Erneuerung und Verbesserung des Systems zu prüfen, planen und umzusetzen. Dies berücksichtigt auch die Pflicht die Prozesse zur Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen und Verordnungen zu überprüfen. 3. Anpassungsleistungen (initiale Einführung für dem Verbund während der Vertragslaufzeit beitretende Länder): Tritt ein Bundesland dem Verbund bei, muss zu Beginn die Software EL.NORM in diesem Mitgliedsland eingeführt werden (Erstinstallation). Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Betriebs-Dienstleister des Mitgliedslandes. Hierbei fallen u.a. Aufgaben wie Anforderungsabstimmung, Prozessbetrachtung, Aufnahme technischer Landesanforderungen, Software- und Schnittstellenkonfiguration, Installation und Initiierung an. Der Auftragnehmer stimmt sich mit dem jeweiligem Mitgliedsland bilateral ab. Der hierfür zu vergebene Vertrag ist ein Rahmenvertrag gemäß § 21 VgV. Die Mitgliedsländer haben die gleichen Rechte und Pflichten und sind über den vom Länderverbund beauftragten Rahmenvertrag - neben dem Länderverbund EL.NORM - unmittelbar Leistungsberechtigte gegenüber dem Auftragnehmer. Einzelheiten werden sodann über individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines EVB-IT Servicevertrages geregelt. Derzeit sind die Länder Brandenburg und Hessen Mitgliedsländer des EL.NORM-Verbundes. Darüber hinaus haben sich 8 weitere Bundesländer eine unverbindliche Option für den Beitritt in den Länderverbund EL.NORM gesichert. Die während der Vertragslaufzeit in den EL.NORM-Verbund eintretenden Länder werden ebenfalls unmittelbar Leistungsberechtigte gegenüber dem Auftragnehmer.