Beschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist eine Rahmenvereinbarung über das Text Mining von Presse-, Unternehmens- und Wirtschaftsinformationen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) für die NRW.BANK. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die NRW.BANK ruft die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch einseitige Erklärung in Textform ab. Dabei stehen folgende Abrufmöglichkeiten zur Auswahl: Artikelkontingente (Text Mining für je 500.000 weitere Artikel) und User-Kontingente (je 25 weitere User) Mit dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung gelten das Text Mining für 2.000.000 Artikel durch 100 User als abgerufen. Eine weitergehende Abrufverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Text Mining von 6.000.000 Artikeln durch 400 User festgelegt. (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre ab Inkrafttreten (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).