Beschreibung
Während der Vertragslaufzeit sind folgende Leistungen vom AN zu erbringen: Vor der Gesamtabnahme: Welche Leistungen vor der Gesamtabnahme erforderlich werden, hängt maßgeblich davon ab, ob eine neue Audio-/ und Video-Plattform zum Einsatz kommt oder die bisherige weiter genutzt wird. Nicht optionale Leistungen: Die nachfolgenden Leistungen sind in jedem Fall durch den AN zu erbringen (unabhängig von der zum Einsatz kommenden Audio-/ und Video-Plattform). - Einrichtung und Bereitstellung einer Audio-/ und Video-Plattform mit den in Kapitel 3 der LB beschriebenen funktionalen und nichtfunktionalen Leistungsmerkmalen inkl. der Schnittstelle für den Zugriff auf die von der Plattform verwalteten Daten, der Einrichtung eines Problem- und Störungsmanagements sowie der der Bereitstellung eines geeigneten Analyse-Tools. - Einrichtung und Bereitstellung eines Players mit den in Kapitel 4 in der LB beschriebenen funktionalen und nichtfunktionalen Leistungsmerkmalen -Erstellung und Bereitstellung von Konzepten Optionale Leistungen: Die nachfolgenden Leistungen sind vom AN zu erbringen, sofern eine neue Audio-/ und Videoplattform zum Einsatz kommt (nicht die bisherige). - Migration zu Beginn der Vertragslaufzeit - Anlegen von Verzeichnissen im Falle einer Migration Nach der Gesamtabnahme: Die nachfolgenden Leistungen sind vom AN ab Beginn des laufenden Betriebs zu erbringen. Nicht optionale Leistungen: - Weiterentwicklung des Players - Systemservice (Hosting: Betrieb, Pflege und Support, inkl. Problem- und Störungsmanagement) mit Pflege von Konzepten, Integration neuer Dateiformate und dem Betrieb einer Schnittstelle für den Zugriff auf die von der Plattform verwalteten Daten - Monatliche Bereitstellung von Statistikinformationen Optionale Leistungen: - Exit Management Konzept - Exit Management Leistungen - Optionales Dienstleistungskontingent für Workshops und Einweisungen / Nacheinweisungen