← Zurueck zur Uebersicht

Projektsteuerungsleistungen für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße awarded

Veroeffentlicht
17.03.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
IT-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Hardware-Relevanz
★☆☆☆☆ (1/5)
Vergabedatum
03.03.2026
Region (NUTS)
DEB36 (Rheinland-Pfalz)
CPV-Codes
Projektmanagement im Bauwesen
Quelle
ted_europa | Originalquelle ↗
Notice ID
184542-2026

Beschreibung

Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Projektsteuerungsleistungen (Leistungsbild ZVB-PS) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus. Ausgeschrieben werden Projektsteuerungsleistungen mit den Leistungsstufe 1 bis 5 nach dem Leistungsbild der ZVB-PS (Anlage 04_2 ZVB PS). Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise vergeben. - Als Stufe 1 werden Teile der Leistungsstufe 1 (Projektvorbereitung) und Leistungsstufe 2 (Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) beauftragt. - Als Stufe 2 kann die Leistungsstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) vergeben werden. - Als Stufe 3 kann die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung / Ausführung) und Leistungsstufe 5 (Projektabschluss) beauftragt werden. Auf die Beauftragung der weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch. Für die stufenweise Vergabe und Beauftragung weiterer Stufen wird auf den Projektsteuerungsvertrag mit ZVB-PS verwiesen. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung kann nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen ist. Aufgabe der Projektsteuerung im Rahmen der nachfolgend genannten Teilleistungen wird insbesondere sein, die Planungs- und Überwachungsziele der Objekt- und Fachplaner, insbesondere auch die Umsetzung ihrer Auftragsbezogenen Gesamtkonzeptes als Bestandteil ihrer Angebote, auf ihre ordnungsgemäße und wirtschaftliche Umsetzung zu überwachen. Das BTZ soll das bestehende Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen und des Berufsbildungszentrums Landau ersetzen und an einem Standort zusammengelegen. Das Gebäude soll sich am Ortseingang der Stadt Neustadt a.d. Weinstraße in das Stadtbild einfügen und eine städtebauliche Aufwertung mit Impulscharakter für die Umgebung bilden. Es wird ein zwei- bis dreigeschossiger Neubau mit Werkstätten, Seminarräumen, Verwaltung und Mensa auf insgesamt 12.200m² (NUF) entstehen. Hinzu kommen Lager- und Entsorgungsflächen sowie Freiflächen wie z.B. PKW- und Fahrradstellplätze und Pausenfreiflächen mit einer Fläche von 8.000m² (NUF). Das Zentrum soll die Aus- und Weiterbildung sowie Dienstleistungen in verschiedenen technischen Bereichen ermöglichen und einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Fachkräftemangels leisten, sozusagen ein „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Der Neubau wird 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen enthalten. In den Räumen wird die überbetriebliche Ausbildung der Gewerke Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Maler und Lackierer, Metallbau und Sanitär-/ Heizung-/ und Klimatechnik durchgeführt. Zusätzlich soll ein Werkstattbereich zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehen. Die Grundlage der Nutzflächen stellt das mit den Fördergebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum- und Funktionsprogramm dar. Im Rahmen der Planungsphase soll eine stetige Optimierung der Funktionszusammenhänge unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Für den Neubau wurde im Rahmen des Variantenvergleichs eine erste fortgeschritten Kostenprognose in Höhe von ca. 66,5 Mio. € brutto (Kostengruppe 200-700 ohne KG 600) ermittelt. Hinzu kommen die Kosten für Ausstattung und Kunstwerke (KG 600), die mit ca. 10 – 13 Mio. € brutto geschätzt werden. Das Bauvorhaben wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer der Pfalz, sowie Fördermittel des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Die im Rahmen der Entwurfsplanung (LPh 3) erstellte und von der Handwerkskammer der Pfalz gebilligte Kostenberechnung (LPh 3) wird als Kostenobergrenze vereinbart. Diese Kostenobergrenze ist in jeder folgenden Leistungsstufe einzuhalten und darf nicht überschritten werden, soweit eine etwaige Erweiterung des Projektumfangs nicht förderfähig ist. In gesonderten Ausschreibungen vergeben werden sollen - Objektplanung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) - Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsbild § 51 HOAI) - Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung – Lüftung – Sanitär (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 1, 2 und 3) und - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektroplanung (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 4, 5 und 6), - Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI), - weitere Fachplaner und Sonderberater. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Projektsteuerervertrag, den Gutachten AP 1.1. + 1.2 und den weiteren Vergabeunterlagen.

Lose (1)

Los Titel Auftragnehmer Schaetzwert Vergabewert
1 Projektsteuerungsleistungen für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße THOST Projektmanagement

Notizen & Kommentare