Beschreibung
Los 1: Betrieb der Mensa und Belieferung der Außenstellen Kitas mit dem Städtischen Familienzentrum Steinheim und dem Städtischen Kindergarten Bergheim Die Mensa Schulzentrum wird von dem Städt. Gymnasium Steinheim und der Städt. Realschule Steinheim gemeinschaftlich genutzt. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an den Schultagen mit Mahlzeiten (Pausen- und Kioskverpflegung sowie Mittagessen). Die Einrichtungen der „Außenstellen Kitas“, bestehend aus zwei Kindergärten mit warmen Mittagsmahlzeiten (portionierfertige Warmbelieferung), sind bis zum jeweiligen Übergabepunkt zu beliefern. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist für die Kinder der Außenstellen, die Betreuungszeiten von 45 Wochenstunden und 35 Wochenstunden im Blockmodell gebucht haben, verpflichtend. Die Mittagsversorgung der „Außenstellen Kitas“ ist an allen Betriebstagen der Außenstellen für die ge-samte Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Mittagsversorgung ist vom Auftragnehmer auch bei geringe-ren Teilnehmeranzahlen in gleichwertigem Umfang zu erbringen. Zuschlagskriterien: Diese sind der Anlage 5.0 "Bewertungskriterien" zu entnehmen. | Die Einrichtungen der „Außenstellen Grundschulen“, bestehend aus zwei offenen Ganztagsgrundschulen (OGS) mit regenerierfähigen Mittagsmahlzeiten (Kaltbelieferung), sind bis zum jeweiligen Übergabepunkt zu beliefern. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist für die Schülerinnen und Schüler der Außenstellen, die in der OGS betreut werden, verpflichtend. Die Mittagsversorgung der Außenstellen Grundschulen ist an allen Betriebstagen der Schulen für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. Die Belieferung der offenen Ganztagsgrundschulen hat als Kaltbelieferung im Cook&Chill, Cook&Freeze oder gleichwertigen Verfahren zu den vereinbarten Zeiten, bis zum jeweiligen Übergabepunkt, zu erfol-gen. Die Liefertage werden jährlich zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin abgestimmt und verbindlich vereinbart. Zuschlagskriterien: Diese sind der Anlage 5.0 "Bewertungsmatrix" zu entnehmen.