Beschreibung
Die Bundesdruckerei GmbH - nachfolgend "Auftraggeber" (AG) genannt - zählt zu den führenden Unternehmen der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot des Auftraggebers rundet das Lösungsportfolio ab und ermöglicht die Begleitung der Kunden des AG auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheitsarchitektur und zum Schutz vor Malware (Phishing, Ransomware, APTs etc.) müssen die bereits im Einsatz befindlichen Software-Module "Trellix Endpoint Security","Trellix Data Loss Prevention" sowie das dazugehörige Management-Tool ePolicy Orchestrator weiterhin verwendet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für den Erwerb von Nutzungsrechten (Mietlizenzen) inkl. den zugehörigen Pflege- und Supportleistungen für die Software-Module "Trellix Endpoint Security","Trellix Data Loss Prevention" sowie das dazugehörige Management-Tool ePolicy Orchestrator zum Schutz der Client- und Server-Infrastruktur des AG. Über die zu schließende Rahmenvereinbarung wird der AG die Verlängerung bestehender Softwarewartung und Mietlizenzen beauftragen. Es werden keine Mindestabnahmemengen für die einzelnen Produkte vereinbart. Der AG ist nicht verpflichtet, die in der Anlage Preisblatt jeweils angegebenen geschätzten Abnahmemengen tatsächlich zu beziehen. Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Beauftragung zur Lieferung der unter diesem Vertrag erbrachten Softwareprodukte kann neben der Bundesdruckerei GmbH auch durch sekundäre Auftraggeber erfolgen. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gemäß Anlage 4 zu diesem Vertrag ("sekundäre Auftraggeber") und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Nach aktuellem Stand kommen als sekundäre Auftraggeber neben der Bundesdruckerei GmbH damit folgende Unternehmen in Betracht: D-Trust GmbH genua GmbH iNCO Sp. z o.o. Xecuro GmbH Maurer Electronics GmbH Maurer Electronics Split d. o.o Unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Auftragnehmer können als sekundäre Auftraggeber auch sämtliche, zu einem späteren Zeitpunkt hinzutretende nach § 15 ff. AktG verbundene Unternehmen gelten.