Beschreibung
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU), um die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der IT im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfügbaren Technologie abhängen. Die KID beabsichtigt, einen Rahmenvertrag auszuschreiben, der dann zwischen dem Bie-ter des wirtschaftlich-günstigsten Angebots nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und der KID geschlossen wird. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Beschaffung zur Deckung des Bedarfs der KITU-Mitglieder über die Lieferung von Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einer Standardsoftware, Installation und Ersteinrichtung sowie Einführung durch bspw. Schulungen an Administratoren und Nutzern sowie kundenspezifische Anpassung einer Gesamtlösung mit ihren Modulen bzw. Funktionen zur Unterrichtsdurchführung mit der Vor- und Nachbereitung und der Einbindung des Systems in die Infrastruktur und Systemlandschaft sowie den Erwerb und die Lieferung von Lizenzen zu decken. Die Softwarelösung muss die Bereiche Kommunikation, Organisation, Netzwerk-, Geräte- und Nutzerverwaltung unterstützen und somit die zeitgemäßen Anforderungen aus der pädagogischen Praxis an eine Schul-IT Plattform im Rahmen der Vermittlung digitaler Kompetenzen erfüllt werden. (nachfolgend „Ziellösung“ oder „Gesamtlösung“). Es sind nach Bedarf Hardwarekomponenten für die Ziellösung durch den Auftragnehmer anzubieten. Nutzer der Ziellösung sind Lehrende und Lernende sowie deren Erziehungsberechtigte und Administratoren der Schulträger bzw. der KID. Die Module der Gesamtlösung müssen so konzipiert sein, dass bei etwaigen Updates, Releasewechsel oder Upgrades nur ein kostenfreier Integrationsaufwand bei eingesetzten Ziellösungen des Auftragnehmers beim Auftraggeber oder seinen Kunden auftritt. Hintergrund DigitalPakt Schule Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Hintergrund IKT-RL Mit der „Richtlinie zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen – IKT-RL“ wird innerhalb des Next Generation -EU- Ansatzes aus dem Wiederaufbaufonds im ELER „IKT zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen" sowie aus REACT- EU im EFRE- die Aktion „Förderung der digitalen Schulausstattung für Oberzentren“ umgesetzt. Gefördert werden sollen Vorhaben zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung der informations- und kommunikationstechnischen Grundstrukturen für die Anwendung elektronischer Medien in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen kommunaler und freier Träger von anerkannten Ersatzschulen im Land Sachsen-Anhalt.