Beschreibung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist als Finanzinstitut verschiedenen Regulationen unterlegen. Finanzunternehmen sind gemäß Artikel 19 des Digital Operation Resilience Act (DORA) verpflichtet, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle der zuständigen Behörde zu melden. Zur weiteren Absicherung wird ein externer Dienstleister zukünftig ein Security Operations Center etablieren, um die Systeme der ILB zu überwachen und eine gesamtheitliche Sicherheitsarchitektur zu implementieren. Gegenstand des Auftrages CrowdStrike-Plattform ist die zeitlich befristete Überlassung der Software CrowdStrike Falcon im Lizenzmodell CrowdStrike Falcon Flex. Die geplante technische Lösungsarchitektur umfasst eine SIEM-Lösung auf Basis des Software-Stacks von CrowdStrike, der durch eine Cloud bereitgestellt werden soll, sowie ergänzend dazu die Software-Lösung CrowdStrike Falcon Endpoint, die auf den Endgeräten der IT-Nutzer und der Server die rechtzeitige Erkennung von unnormalen Verhalten sicherstellt. Die ILB benötigt hierzu die folgenden Module: - Falcon Complete - Falcon Prevent - Falcon Insight - Falcon Discover - Falcon Overwatch - Falcon Device Control - Falcon Spotlight - Falcon NextGen SIEM. Daneben benötigt die ILB aufgrund der sicherheitskritischen Systeme auf Anfrage umgehenden technischen Support. Dies wird durch das CrowdStrike Essential Support-Modul bereitgestellt. Der Auftragnehmer muss insgesamt 2.300 Lizenzen bis zum 01.11.2025 bereitstellen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Die ILB ist während der ersten 36 Monate der Vertragslaufzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, insgesamt bis zu 460 Lizenzen nachzubestellen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Softwarehersteller für den Auftraggeber folgende IKT-Dienstleistungen im Sinne von Art. 3 Nr. 21 DORA erbringt, bei denen es sich um IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen handelt: - Cloud-Dienste o Cloud-Dienste IaaS o Cloud-Dienste PaaS o Cloud-Dienste SaaS Die regulatorischen Anforderungen sind von dem Softwarehersteller zu beachten. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.