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Hauptverwaltung und Filiale München | Filiale Augsburg | Filiale Regensburg | Filiale Nürnberg | Filiale Würzburg awarded

Auftraggeber
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Veroeffentlicht
02.02.2026
Frist
-
Art
can-standard
Geschaetzter Wert
-
Land
DE
Gewinner
Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Alfred Messner Gabelstapler GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH | Frantz Fördertechnik GmbH
Auftragswert
1,00 EUR
Vergabedatum
19.01.2026
Region (NUTS)
DE212 (Bayern) DE232 (Bayern) DE254 (Bayern) DE263 (Bayern) DE271 (Bayern)
CPV-Codes
Verwaltung, Reparatur und Wartung von Fahrzeugparks
Quelle
ted_europa | Auf TED ansehen
Notice ID
72186-2026

Beschreibung

Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und allgemein anerkannte Regeln der Technik; unterteilt in Gerätekategorie I bis V). Der Einsatz von Hilfsmitteln und Hilfsstoffen, die zur Wiederherstellung des Sollzustands notwendig sind (Reinigungs-mittel, Prüfplaketten, Dichtungen, Schrauben, Schmiermittel und sonstigen Komponenten deren Austausch im Rahmen von Wartungsarbeiten regelmäßig zu erwarten ist), sind bis EUR 30,00 inbegriffen. Die erbrachten Leistungen sind in einzelnen Serviceberichten je Gerät zu dokumentieren und entsprechende Prüfplaketten an den Geräten anzubringen. Die Überwachung der Wartungstermine obliegt dem Auftragnehmer, dieser hat eigenständig die Termine mit den Hauptverwaltungen und den Filialen zu koordinieren. Die Ansprechpartner hierzu werden dem Auftragnehmer nach Zuschlag mitgeteilt. Reparaturen: Der Auftragnehmer begutachtet auf Anfrage der Bundesbank fehlerhafte oder beschädigte Geräte und erstellt einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Dieser beinhaltet die Kosten für den voraussichtlichen Zeitaufwand, für erforderliche Ersatzteile (gemäß Listenpreis) und die ggf. anfallende Anfahrtspauschale. Reparaturen am Gerätebestand bis zu einer Höhe von EUR 500,00 netto je Gerät können ohne schriftliche Beauftragung nach Rücksprache durchgeführt werden. Über den Betrag hinausgehende Aufträge müssen erst schriftlich durch die jeweilige Dienststelle erteilt werden. Über die erbrachten Leistungen sind Serviceberichte auszuhändigen. Entsorgung von Abfällen und Altgeräten: Die bei Wartungsarbeiten und Reparaturen anfallenden Altmaterialien sind in Abstimmung mit der Dienststelle in von der Auftraggeberin bereitgestellte Behälter zu verbringen und werden von dieser entsorgt. WICHTIG: Die beschriebenen Leistungen werden größtenteils innerhalb eines Sicherheitsbereichs der deutschen Bundesbank erbracht. Dies bedingt, dass Termine zwischen den beteiligten Parteien vorab (wenigstens 24 Stunden im Voraus) abzustimmen und einzuhalten sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Außerdem kann das zur Erfüllung der Leistungen bestimmte Personal des Auftragnehmers seitens der Bundesbank einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Bei fehlender Termintreue oder nicht zutrittsberechtigtem Personal des Auftragnehmers kann der Zugang zum Sicherheitsbereich der Bank unter Umständen nicht gewährt werden. In solchen Fällen wird die Bundesbank KEINE Anfahrt- oder Wartezeiten vergüten! | Die Bundesbank beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der im Folgenden aufgeführten Leistungen. Zur Wahrung von Garantieansprüchen steht es der Bundesbank frei, diese an einen anderen Auftragnehmer zu vergeben. Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen: Der Auftragnehmer führt jährlich wiederkehrende Prüfungen am Gerätebestand der Bundesbank nach aktuellem Stand der Technik gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und den Vorgaben der Hersteller der Geräte durch. Die Abrechnung erfolgt in Form einer Pauschale (Pauschale für die jährliche Wartung nach Herstellervorgaben inkl. Prüfungen nach gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere DGUV und