Beschreibung
Obergrenze (max. Abrufvolumen): Für die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 673.200,00 EUR (netto) innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von vier (4) Jahren ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 1.009.800,00 EUR (netto).