Beschreibung
Grundlage für diese Entscheidung ist die Feststellung, dass der Auftrag aufgrund spezifischer technischer Anforderungen nur von der Philips GmbH erfüllt werden kann. Die identifizierte Alleinstellung beruht auf der Notwendigkeit einer hohen Interoperabilität mit der bestehenden sehr heterogenen IT-Systemlandschaft, Herstellerunabhängigkeit sowie der Möglichkeit, die Software mit dem vorhandenen Personal effizient zu administrieren. Eine umfangreiche Markterkundung sowie die Überprüfung alternativer Lösungen haben ergeben, dass keine anderen Produkte am Markt die spezifischen technischen Spezifikationen der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft e. V. erfüllen können. Zu diesen Spezifikationen zählen unter anderem die Virtualisierungsfähigkeit, die Verfügbarkeit eines Kurzzeit- bzw. Cachespeichers, Hardwareunabhängigkeit, Netzwerkfähigkeit, Mehrplatz- und Mandantenfähigkeit, moderne Datenbankstrukturen mit SQL- und ODBC-Schnittstellen, Mammographie-Fähigkeit und die Anbindung an vorhandene Archivhardware. Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit alternativer Lösungen, die den definierten Anforderungen gerecht werden könnten, ohne dass wesentliche Kompromisse eingegangen werden müssen, ist die Vergabe des Auftrags an die Philips GmbH durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV als rechtlich zulässig und geboten erachtet worden. Diese Bekanntmachung dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Auftragsvergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen des Vergaberechts. Die einzelnen Leistungen bestehen aus 1. der Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung, Lizenzen VueRIS VuePACS) 2. Migrationsleistungen 3. die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems 4. Schulungen 5. Projektmanagement 6. Systemservice